Bebauungsplan Stadt Meißen Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ – 3. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.09.2022 bis 28.10.2022
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 mit Beschluss-Nr. 21/7/152 die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 7/6 der Gemarkung Klostergut z. hl. Kreuz (siehe Anlage 1), zwischen der Hochuferstraße (Bundesstraße B6) und der Leipziger Straße.

Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eines Vorentwurfes zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ erfolgt vom

28.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.bauleitplanung.sachsen.de/ einsehbar.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) einzusehen.

Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor dem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03521/467-181) oder E-Mail (stadtentwicklung@stadt-meissen.de) erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können zu diesem Entwurf von jedermann Anregungen schriftlich (Stadt Meißen, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail an stadtentwicklung@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.

Werden Stellungnahmen nicht während der Auslegungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meißen, den 05.09.2022

Olaf Raschke                                                                                             

Oberbürgermeister

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Stadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Markt 1

01662 Meißen

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vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

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E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

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