Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meißen Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung "Bohnitzsch - Flurstück 131/3" in Meißen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.07.2022 bis 26.08.2022
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung „Bohnitzsch – Flurstück 131/3“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 mit Beschluss-Nr. 22/7/114 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bohnitzsch – Flurstück 131/3“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungsfläche der Ergänzungssatzung, gemäß Lageplan, umfasst das Flurstück 131/3 der Gemarkung Bohnitzsch. Die Gesamtfläche des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 5.446 m².

Ziel der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung der Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Bereich (Innenbereich), um eine geordnete Flächennutzung und städtebauliche Entwicklung mittels Baulandausweisung für ein Einfamilienhaus in Anlehnung an die vorhandene Siedlungsstruktur unter Beachtung der prägenden Baustruktur zur Wahrung des Ortsbildes.

Meißen, den 07.07.2022

 

Olaf Raschke                                                                                                  

Oberbürgermeister

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