Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Meißen Beschluss

Ergänzungssatzung "Am Hohen Gericht" der Großen Kreisstadt Meißen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.07.2022 bis 19.07.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss der Ergänzungssatzung „Am Hohen Gericht“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 mit Beschluss-Nr. 22/7/112 die Ergänzungssatzung „Am Hohen Gericht“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Zweck dieser Satzung ist die Einbeziehung der betreffenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich).

Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Die Ergänzungssatzung bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Begründung und der Planzeichnung (Lageplan) kann gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB von Jedermann bei der Stadtverwaltung Meißen, Baudezernat, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen während nachfolgend genannter Zeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Montag bis Freitag                                     von 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                                                          von 13:00 – 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag          von 13:00 – 15:00 Uhr

Zusätzlich wird der Bebauungsplan im zentralen Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsicht bereitgestellt.

Die beigefügte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Großen Kreisstadt Meißen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Hinweis gemäß § 44 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt wird.

Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Meißen, den 07.07.2022

 

Olaf Raschke                                                                  (Siegel)                                  

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Meißen

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

Sachgebiet Stadt- und Freiraumentwicklung

Leipziger Straße 10

01662 Meißen

Email: stadtentwicklung@stadt-meissen.de

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Große Kreisstadt Meißen

Markt 1, 01662 Meißen

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Olaf Raschke

Telefon: 03521 467206 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail:  OB@stadt-meissen.de

Internet: www.stadt-meissen.de

Verantwortliches Fachamt:

Bauverwaltungsamt

Amtsleiterin

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Leipziger Straße 10, 01662 Meißen

Telefon: 03521 467181

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Datenschutzbeauftragte

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