Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße -Teil 1" Aufstellungsbeschluss; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunq zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße-Teil 1" Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - Teil 1" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt vom 03.01.2022 bis einschließlich 06.02.2022 im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) nach vorheriger Anmeldung unter 03521 467-161 oder baudezernat@stadt-meissen.de. Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, gemäß§ 3 Abs. 1 BauGB im o. g. Zeitraum zu den Dienstzeiten frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße- Teil 1 ", Planstand 13.10.2021, einzusehen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zur Niederschrift erklärt, schriftlich (Stadt Meißen, Baudezernat, Markt 1, 01662 Meißen) oder per Mail unter baudezernat@stadt-meissen.de vorgebracht werden. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vorname und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einzusehen.
Meißen, den 09.12.2021
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Baudezernat
Markt 1
01662 Meißen
baudezernat@stadt-meissen.de
03521/ 467 161