Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes nach § 13b BauGB für das
Plangebiet „Siedlerhöhe"
in seinerSitzung am 26.09.2018 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen mit Beschluss- Nr. 18/6/196 den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan nach § 13b BauGB für das Plangebiet „Siedlerhöhe" gefasst und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 05.11.2018 bis 06.12.2018
im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Meißen Leipziger Straße 10, 01662 Meißen Erdgeschoss Vorderhaus
während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr,
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieses Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stadtverwaltung Meißen
Bauverwaltungsamt
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03521 / 467 181