Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Plangebiet „Gewerbegebiet Meißen-Nord Teil 2“
1. Beschluss
In seiner Sitzung am 04.11.2015 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen mit Beschluss-Nr. 15/6/221 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Plangebiet „Gewerbegebiet Meißen-Nord Teil 2“ gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt vom 11.12.2015.
2. Öffentliche Auslegung
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Meißen, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen (Erdgeschoss Vorderhaus)
während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr,
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieses Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken zur gegenwärtigen Planung schriftlich oder mündlich im Sekretariat des Bauverwaltungsamtes (Leipziger Straße 10, Zimmer 118) zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
Stadtverwaltung Meißen
Bauverwaltungsamt
Frau Skambraks (Amtsleiterin)