Bebauungsplan Stadt Lugau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes von 30/22, Ursprung" Stadt Lugau

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 12.02.2024 bis 15.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lugau über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes von 30/22, Ursprung“

Der Stadtrat der Stadt Lugau hat in seiner Sitzung am 08.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes von 30/22, Ursprung“, Stadt Lugau, in der Fassung vom September 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 zu § 13 b BauGB wurde im Rahmen der weiterführenden Bearbeitung festgelegt, den Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren nach § 30 BauGB durchzuführen. Die Planung hat die Entwicklung eines Wohnstandortes für drei bis vier Einfamilienhäuser zum Ziel.

Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie umweltbezogene Stellungnahmen des Landratsamtes Erzgebirgskreises vom 27.04.2023, des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 23.03.2023 und des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.04.2023, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12.02.2024 bis 15.03.2024

in der Stadtverwaltung Lugau, Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           08.30 bis 11.30 Uhr

Dienstag         08.30 bis 11.30 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch         08.30 bis 11.30 Uhr

Donnerstag     08.30 bis 11.30 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag             08.30 bis 11.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadt vorgebracht werden,

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Lugau unter www.stadt-lugau.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Weikert

Bürgermeister

Kontaktperson

Kathrin Götze

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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