Bebauungsplan Stadt Lugau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnbebauung am Wiesenweg", Stadt Lugau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.03.2023 bis 14.04.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lugau über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes von 30/22, Ursprung“

Der Stadtrat der Stadt Lugau hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Wiesenweg, Teilfläche des Flurstückes von 30/22, Ursprung“, Stadt Lugau, in der Fassung von Januar 2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und hat die Entwicklung eines Wohnstandortes für drei bis vier Einfamilienhäuser zum Ziel.

Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

13.03.2023 bis 14.04.2023

in der Stadtverwaltung Lugau, Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           08.30 bis 11.30 Uhr

Dienstag         08.30 bis 11.30 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch         08.30 bis 11.30 Uhr

Donnerstag     08.30 bis 11.30 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag             8.30 bis 11.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder wahrend der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadt vorgebracht werden,

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Lugau unter www.stadt-lugau.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Thomas Weikert / Bürgermeister

Kontaktperson

Kathrin Götze

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.