Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für einen Bereich zwischen Oberlungwitzer Straße und Lungwitzbach nach § 35 Abs. 6 BauGB in Ursprung (Stand April 2022)
Der Technische Ausschuss der Stadt Lugau hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 den Entwurf der Außenbereichssatzung für einen Bereich zwischen Oberlungwitzer Straße und Lungwitz-bach in Ursprung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung der Stadt Lugau, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand April 2022 liegen in der Zeit vom
13.06.2022 bis 18.07.2022
in der Stadtverwaltung der Stadt Lugau, Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau im Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten
Montag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037295 – 5233 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Parallel dazu kann der Entwurf der Außenbereichssatzung der Stadt Lugau auf der Internetseite der Stadt (www.stadt-lugau.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-schrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Lugau, den
Weikert
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Lugau
Stadtplanung Herr Voigt
Telefon: 037295 52-33
michael.voigt@stv.lugau.de