Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Lugau Erneute Beteiligung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Am Wiesenweg" in Lugau OT Ursprung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 05.02.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Wiesenweg“ in Lugau OT Ursprung § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
(Stand November 2020)

Der Technische Ausschuss der Stadt Lugau hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Wiesenweg“ in Lugau OT Ursprung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Lugau, bestehend aus Plan-zeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand November 2020 liegen in der Zeit vom:

04.01.2021  bis  05.02.2021

in der Stadtverwaltung der Stadt Lugau, Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau im Bauamt während der nachfolgend genannten Sprechzeiten

Montag                                  08:30 Uhr – 11:30 Uhr

Dienstag                                08:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch                               08:30 Uhr – 11:30 Uhr

Donnerstag                           08:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag                                   08:30 Uhr – 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037295 – 5233 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorge-nannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Parallel dazu kann der Entwurf die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Lugau OT Ursprung auf der Internetseite der Stadt (www.stadt-lugau.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Lugau, den 18.12.2020
Weikert
Bürgermeister                                                                                               Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lugau/Erzgeb.
Bauordnung, Stadtplanung
Herr Voigt

Telefon: 037295 52-33
michael.voigt@srv.lugau.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

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