Gesetzentwurf Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Novellierung des Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.12.2023 bis 05.01.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Konsultationsverfahren Novellierung des Gesetzes über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen

Die Sächsische Staatsregierung führt derzeit die Novellierung des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG) durch. Der zugehörige Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Bestattungsgesetzes wurde vom Kabinett am 12. Dezember 2023 zur Anhörung freigegeben. 

Das SächsBestG regelt das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen. Nach der letzten großen Novelle im Jahr 2009 soll das Gesetz nunmehr an die Erfordernisse der Praxis, der gesellschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Bestattungskultur und der Digitalisierung angepasst werden. Die Grundsystematik des Gesetzes, die sich in der Praxis bewährt hat, soll dabei erhalten bleiben.

Mit der Novellierung des SächsBestG sollen neben einer Reihe von Vervollständigungen und praxisnäheren Formulierungen neue Akzente gesetzt werden. So ist unter anderem die Stärkung der Rechte von Eltern Fehlgeborener vorgesehen, welchen ein Auskunftsrecht über den Verbleib ihres Kindes eingeräumt wird. Zudem sollen sie umfassend über die bestehenden Bestattungsmöglichkeiten aufgeklärt werden müssen.

Im Hinblick auf die sich ändernden Bestattungsformen soll z. B. die Möglichkeit der sarglosen Bestattung mit der Novellierung Eingang in das SächsBestG finden. Zugleich sollen Bestattungswälder sowie Mensch-Tier-Bestattungen gesetzlich anerkannt werden.

Die Leichenschau soll mit der Novellierung verbessert werden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine Reihe von Präzisierungen bzgl. des Untersuchungsablaufs vor und die zur Leichenschau verpflichteten Medizinerinnen und Mediziner sollen in angemessenem Umfang an Fortbildungen zu dieser Thematik teilnehmen. Um den Bedarf einer zweiten Leichenschau zu ermitteln, sieht der Entwurf eine Evaluierungsvorschrift vor.

Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, dass zukünftig die Todesbescheinigungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestellt und übermittelt werden müssen, soweit die technischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Regelungen im SächsBestG werden praxisnäher und bedarfsgerecht ausgestaltet. So wird bspw. das Muster der Todesbescheinigung angepasst, um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern. Überholte Berufsverbote für im Bestattungsgewerbe tätige Personen werden aufgehoben, sodass diese zukünftig etwa auch im Gaststättengewerbe oder im Gesundheitswesen tätig sein können. Außerdem wird die Bestattungsfrist von acht auf zehn Arbeitstage erhöht.

Die Möglichkeiten der Friedhofsträger für Teilschließungen ihrer Bestattungsplätze werden erweitert, um auf entstandene Leerflächen reagieren zu können. Auch erhalten die Gemeinden für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Ersatzbestattungen mehr Optionen.

Sie können sich bis zum 5. Januar 2024 beteiligen und zum Referentenentwurf Stellung nehmen.

Kontaktperson

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Albertstraße 10
01097 Dresden

E-Mail: Referat21@sms.sachsen.de

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