Verfahren Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Konsultationsverfahren Novellierung Sächsisches Heilberufekammergesetz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.07.2022 bis 11.08.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Die Sächsische Staatsregierung führt derzeit die Novellierung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes durch. Der zugehörige Referentenentwurf für ein Gesetz über die berufsständische Vertretung der Heilberufe im Freistaat Sachsen wurde vom Kabinett am 12. Juli 2022 zur Anhörung freigegeben. 

Artikel 1 des Entwurfes löst die bestehenden Regelungen des Sächsischen Heilberufekammergesetzes ab. Die Zielstellung dieser Neuregelungen ist es, den Patienten- und Datenschutz auf den aktuellen Stand zu bringen, die EU - Rechtskonformität hinsichtlich der tierärztlichen Berufsausübung in Privatrechtsform herzustellen sowie den aktuellen Entwicklungen bei der Weiterbildung der Kammermitglieder und zwischenzeitlich erfolgten Änderungen im Bundesrecht Rechnung zu tragen.

Zudem wird in Artikel 2 des Entwurfes das Weiterbildungsgesetz für die Gesundheitsfachberufe angepasst und um neue Gesundheitsfachberufe ergänzt.

Bis zum 11. August 2022 haben Sie Gelegenheit, sich zu beteiligen und zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

 

Kontaktperson

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Referat 31 | Heilberuferecht und Kammeraufsicht

Albertstraße 10 | 01097 Dresden 

E-Mail: Referat31@sms.sachsen.de

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