Dialog Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Inklusion in Sachsen weiter stärken - Aktionsplan Umsetzung UN-BRK und Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 31.05.2022
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Inklusion in Sachsen weiter stärken – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Zur Erklärung in leicher Sprache.

Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ist ein Prozess. Um diesen weiter voranzubringen, hat die Staatsregierung beschlossen, den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Staatsregierung lädt auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zum Mitmachen/Dialog ein. Mit dem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK wird diese Möglichkeit der Beteiligung in großer inhaltlicher Tiefe genutzt.

Sie finden auf dem Beteiligungsportal die Kurzfassung zur Einleitung, zu den Grunddaten und den neun Handlungsfeldern des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Die Kurzfassung gibt es auch in Leichter Sprache. Ebenso finden Sie alle Inhalte in einer Langfassung.

Sie sind für gleiche Chancen im Leben? Dann ist Ihre Mitwirkung gefragt. Machen Sie Vorschläge, wie Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann. Nutzen Sie am Ende jeden Kapitels die Möglichkeit von Beiträgen, Kommentaren und Stellungnahmen. Beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein.

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Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung

Können Sie sich vorstellen, Ihre Freizeitgestaltung mit völlig fremden Menschen abzustimmen und zu koordinieren - und zwar lebenslang? Nein? Genau das verlangt aber der KSV, indem er Bewohnern einer Behinderten-WG, die für alle Tätigkeiten rund um die Uhr Hilfe brauchen, zu wenig Assistenz bewilligt und sogar vorschreibt, dass alle gemeinsam Urlaub zu nehmen haben. Dann müssen nämlich die Eltern einspringen und die fehlende Assistenz ersetzen. D.h. die Eltern müssen sich untereinander absprechen, wer wann sein erwachsenes behindertes Kind in dessen Urlaub oder am Wochenende betreut. Das kann dann auch nur stattfinden, während die Eltern selbst ihren eigenen Urlaub dafür einsetzen. Auch die erwachsenen behinderten Menschen werden hier nicht gefragt, ob sie ihren Urlaub mit ihren Eltern verbringen möchten oder lieber allein oder mit anderen Menschen, die nicht in der WG leben. Was geht eigentlich in Menschen vor, die solche Entscheidungen treffen?

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

soziale Teilhabe für Menschen mit Autismus

Viele Autisten benötigen rund um die Uhr umfangreiche Hilfe und Unterstützung auch bei einfachsten alltäglichen Verrichtungen. Besonders, wenn sie sich nicht lautsprachlich verständigen können, sind sie auf konstante Bezugspersonen, die die individuelle Mimik und Gestik lesen können angewiesen sowie auf spezielle Rituale im Alltag und eine besondere Gestaltung der Umweltbedingungen (ggf. reizarme Umgebung, Gelegenheit zum Stressabbau durch ausgdehnte Spaziergänge, besondere Strukturierung von Tagesabläufen und Alltagshandlungen, Berücksichtigung der Wahrnehmungs- und Kommunikationsbesonderheiten etc.). Die Schwierigkeiten in der Kommunikation und sozialen Interaktion stellen an das Umfeld und die Bezugspersonen hohe Anforderungen. Dennoch haben auch diese Menschen das Bedürfnis nach sozialer Teilhabe und wollen dieselben Aktivitäten durchführen wie nicht behinderte Mensch auch - nur eben teilweise anders. Leider ist gleichberechtigte Teilhabegerade gerade für schwer betroffene Autisten sowie andere Menschen mit Mehrfachbehinderung und hohem Unterstützungsbedarf bisher lediglich ansatzweise verwirklicht. Es fehlt an geeigneten Wohnformen. Wohngemeinschaften oder Einzelwohnen mit persönlicher Assistenz entstehen fast ausschließlich aus Elterninitiativen. Diese werden vom KSV dann noch dadurch erschwert, dass persönliche Budgets zu gering bemessen sind und Leistungen zwangsweise gepoolt werden, d.h. mehrere Behinderte müssen sich einen Assistenten teilen - auch Rollstuhlfahrer! Teilweise erfolgen massive Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte der Betroffenen durch die Kostenträger. Es hat den Anschein, dass entweder das Verständnis für die speziellen behinderungsbedingten Bedarfe fehlt oder diese bewusst ignoriert werden. Viele der so genannten herausfordernden Verhaltensweisen bei Autisten sind nicht Folge der Behinderung sondern Folge nicht behinderungsgerechter Umweltbedingungen. Folglich müssen die Umweltbedingungen geändert werden. Dazu gehört auch das Vorhandensein von ausreichender und qualifizierter Assistenz, bei nicht sprechenden Autisten grundsätzlich Einzelassistenz. Die Wirksamkeit von Eingliederungshilfeleistungen muss daran gemessen werden, inwieweit die legitimen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten verwirklicht werden konnten. Die von Herrn Welsch angeregte Entwicklung einer Sächsischen Autismusstrategie sollte unbedingt umgesetzt werden. Das Vorhaben sollte sich im neuen Aktionsplan wiederfinden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Endlich einen Arbeitsvertrag

Ich habe mich richtig doll gefreut, daß mein Sohn ab 01.06.2022 einen Arbeitsvertrag hat. Beim Aktionsmarkt Wressmann hat er nun einen Arbeitsplatz. Viele Pratikas hat er gemacht. Mein Sohn ist halt langsamer als andere. Er wurde gemobbt auch von Führungpersonen. Da musst man als Mutter zuschauen,obwohl es einem im Herzen wehtat,wenn man seinen Sohn hat leiden sehen. Die FAW in Plauen besonders Frau Bannert möchten wir als Familie danken. Sie nimmt ihre Arbeit sehr ernst,spricht viel mit diesen jungen Menschen, die immer wieder von dieser Gesellschaft enttäuscht und nicht ernst genommen werden. Sie muss die Jugendlichen wieder Mut machen und aufbauen, weil sie auch aggressiver werden, da sie keine Anerkennung und zu wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Das erfordert viele Gespräche und sehr viel Einfuehlvermoegen. Aber auch diese Menschen haben ein Recht in dieser Gesellschaft menschenwuerdig zu leben und einen Arbeitsplatz zu erhalten. Ich wünsche mir Führungskräfte, die sich mehr einbringen, daß Behinderte arbeiten können. Noch mehr betreutes Wohnen müsste angeboten werden. Behinderte in Werkstätten müssen ordentlich entlohnt werden. Von 150,00 Euro kann man doch überhaupt nicht menschenwuerdig leben. Viele Eltern sind überfordert. Diese Überforderung macht die Eltern krank. Es gibt so wenig Ansprechpartner. Wir wünschen uns eine Gesellschaft,wo auch Behinderte einen gelebten Platz haben und nicht ausgegrenzt werden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Ohne Klage geht es nicht!

Unser Sohn ist 4 und ist frühkindlicher Autist,ein wundervoller Junge! Hilfe von zuständigen Ämtern gleich Null!!! Mittlerweile laufen 2 Klagen beim Sozialgericht zur annerkennun eines angemessenen GbB + Merkzeichen und zur bewilligung einer 1:1 betreuung im Örtlichen Regelkita (den unser Sohn mittlerweile kurzzeitig für ein paar stunden die Woche besuchen darf, mit grooooßer Unterstützung des Kindergartens) Es wird alles erschwert und in die länge gezogen und antatt angemessen schnelle hilfe zu bekommen bekommt man Steine in den Weg gelegt oder wird direkt in eine Schublade gesteckt, wie oft musste ich hören „inklusion hat Grenzen“ ohne das mein Kind jemals von irgendwem gesehen wurde oder gesehen werden wollte! Inklusion bedeutet nicht nach einem Lehrbuch zu entscheiden aus irgendeinem Büro herraus ,sondern individuell auf den Menschen zu schauen

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Behindertengerechte Umsetzung auch in kleineren Orten

Werte Damen und Herren, ich bin Rollstuhlfahrerin, seit über 20 Jahren, und habe festgestellt, je kleiner die Stadt ist, um so weniger wird für behinderte Menschen getan. Zum Beispiel wird nicht an uns gedacht beim bezahlen mit EC Karte bzw. eintippen der Pin Nummer, oder keine behinderten gerechte öffentliche Verkehrsmittel, zu hohe Bordkanten usw. Man redet schon jahrelang über diese und andere Themen und bis heute hat sich kaum etwas geändert. Es wird sich nur an uns Behinderten erinnert, wenn mal wieder ein Jahrestag ansteht.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Behandlung und Umgang autistischer Menschen im Gesundheitswesen und öffentlichen Ämtern

Ich bin Betreuerin und Mutter eines autistischen Sohnes. Meine jahrelangen Erfahrungen sind, dass es sehr schwer ist im persönlichen Gegenüber zu o.g. Stellen, eine echte problemverstehende Situation zwischen dem Behinderten und dem Gegenüber herzustellen. Grundlegendes Wissen über den Umgang mit Autisten fehlt im öffentlichen Leben, besonders Gesundheitswesen und öffentlichen Stellen. Doch diese sind alle notwendig, um als Mensch in diesem Staat leben zu können. Jedoch, viel Leid, Angst, Unmut und Hilflosigkeit entsteht, weil es keine gute Verständigung gibt, da die "Gesunden" nicht mit dieser Art von Krankheit auch berufshalber umgehen können. Somit kommt es ohne Vermittlungen von Dritten zu Ärgernissen mit schlimmen Folgen. Denn es betrifft die Gesundheit und andere wichtige Bereiche des Lebens, welcher von einem Autisten nicht gemeistert werden kann. Es ist notwendig, besonders im o.g. Stellen Vermittlungspersonen auf Zuruf zu haben, welche mit autistischen Verhalten umgehen können und vermittelnd sich einbringen können. Betreuer sind nicht immer mit vor Ort, aus den unterschiedlichsten Gründen heraus. Es gibt zwar viel Geschriebenes zu Autismus, jedoch auch diese Erkenntnisse und dieses Wissen ist nur wenigen Menschen bekannt. Im öffentlich rechtlichen Leben gibt es nach meiner Erfahrung fast keine geschulten Menschen in o.g. Bereichen. Es werden nicht weniger an Behinderten Menschen werden, das miteinander im Verstehen muss verbessert werden, sonst werden die Dinge noch komplizierter und der Leidtragende ist der ..Behinderte. Deshalb, an öffentlich- rechtl. Einrichtungen... grundlegendes Wissen über Behinderungen verschiedenster Art nach Bedarf integrieren und evt. einen "Experten" als Vermittler im Hause haben. Schulungen der Mitarbeiter durchführen. Zusammenarbeit mit Autismuszentren zum grundlegenden Bestandteil im Behindertenrecht machen. Medizin. Personal muss prinzipiell mit behinderten Menschen fachgerecht umgehen können. Dies ist grundlegend in jeder Sparte notwendig. die Vernetzung der einzelnen Bereiche übergreifend... muss tiefer und umfassender gelebt werden. Es gibt viel zu tun... Ilona Bauer

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 10. Juni 2022

Gleichberechtigter Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Ich bin blind und als Beamtin im Justizdienst tätig (Rechtspflegerin am Amtsgericht Zwickau). Für den gesamten Landgerichtsbezirk Zwickau wurde ich zur Vertrauensfrau der Schwerbehinderten Menschen gewählt, § 177 SGB IX. Nach wie vor können sich zahlreiche schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Beamtinnen und Beamte behinderungsbedingt nicht in der PKV versichern. Auch die erfolgten Öffnungsaktionen der PKV für gesetzlich Versicherte ändern grundsätzlich nichts an dieser Lage, müssen die vorgenannten Personen doch mit einem maximalen Beitragszuschlag von 30% rechnen. Viele Tarife der PKV erscheinen zwar günstig im Beitrag, jedoch können diese Leistungseinschränkungen enthalten wie z.B. Ausschluss von Rehabilitationsleistungen, Beschränkung der Kostenübernahme für Hilfsmittel oder keine Versicherung für bestimmte Leistungen wie die häusliche Krankenpflege. Hinzu kommt, dass die Abrechnungsunterlagen der PKV und der Beihilfe nicht barrierefrei zugänglich sind, so dass es vor allem blinden und sehbehinderten Menschen nahezu unmöglich ist, den notwendigen Schriftverkehr sicher und selbständig zu führen, auch wenn man sich bei der Beihilfestelle in Sachsen erfreulicherweise intensiv um digitale Barrierefreiheit bemüht. Somit sind schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Beamtinnen und Beamte gezwungen, sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied versichern zu lassen. Als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied zahlen sie jedoch nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern zusätzlich den Arbeitgeberanteil. Dies ist in der Summe weit mehr, als nichtbehinderte Beamtinnen und Beamte für die PKV zu zahlen haben. Für die Betroffenen gelten erschwerend die beihilferechtlichen Einschränkungen des § 5 Abs. 4 Satz 1 SächsBhVO. Danach sind Beihilfeleistungen auf Leistungen für Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen und Wahlleistungen im Krankenhaus beschränkt. Beispielsweise Aufwendungen für Hilfsmittel wie Hörgeräte, sind daher nicht beihilfefähig. Insofern spart der Freistaat Sachsen bei Beamtinnen und Beamten, die Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, ein. Im aktuellen Koalitionsvertrag für Sachsen wurde vereinbart, dass es Beamten des Freistaates Sachsen ermöglicht werden soll, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Die auf der Seite https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/pauschale-beihilfe-dgb-sachsen-veroeffentlicht-eckpunktepapier veröffentlichten Eckpunkte des DGB für eine pauschale Beihilfe in Sachsen könnten eine Lösung der Problematik darstellen. Hierfür sollte nun umgehend ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Sächsischen Landtag eingeleitet werden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 10. Juni 2022

Behinderung (Rollstuhlfahrer) und ALG 2 - "Hartz4", Kfz-Hilfe und mehr

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit einer Erkrankung (Krebs) auf den Rollstuhl angewiesen und da ich arbeitsfähig bin (mit vielen Einschränkungen) erhalte ich ALG 2 - Leistungen. Als Rollstuhlfahrer bin ich im ländlichen Gebiet jedoch zwingend auf ein Kfz angewiesen, da der ÖPNV hier nur "fragmentarisch" vorhanden ist. Ein Kfz verursacht jedoch auch Kosten (Kraftstoff, nötige Reparaturen usw.). Eine Anfrage beim Jobcenter, ob es dafür einen "behinderungsbedingten Mehraufwand" gibt, brachte lediglich die Info, das es keinen Mehrbedarf dafür gibt. Auf weitere Nachfrage erhielt ich die Antwort, das es eventuell möglich wäre, ein Darlehen vom Jobcenter für eine Reparatur zu erhalten (welches natürlich wieder mit dem Regelsatz zurückgezahlt werden muß). Leider reicht der Regelsatz eh schon kaum zum leben (noch dazu bei den derzeit exorbitanten Preissteigerungen). Auf eine weitere Nachfrage meinerseits, wurde mir von einer anderen Mitarbeiterin geantwortet: "Dann haben Sie halt kein Auto mehr" und "Sie haben doch einen Rollstuhl". Daraufhin habe ich die Mitarbeiterin gefragt, wie sie sich das vorstellt, wie ich meine Einkäufe damit transportieren soll - ich benötige beide Arme zum fortbewegen. Darauf kam nur ein Achselzucken. Meiner Meinung nach, sollte man sämtliche Mitarbeiter in Ämtern und auch alle Politiker mal für 1 Woche an einen Rollstuhl "fesseln" (ja ich habe dieses Wort ganz bewußt gewählt, denn ein Rollstuhlfahrer kann vor einem Hindernis nicht einfach so aufstehen und das Hindernis überwinden), damit sie auch einmal die Einschränkungen und Schwierigkeiten kennen lernen. Ein weiterer Punkt ist auch die sog. Kraftfahrzeughilfe für Menschen mit Behinderung zum Kauf eines Kfz. Laut GG sind in Deutschland alle Menschen gleich. Wieso stehen dann Menschen mit Behinderung, die nicht arbeitsfähig sind, KEINE Leistungen der Kfz-Hilfe zum Erwerb eines Kfz zu? Auch diese Menschen haben ein Recht auf individuelle Mobilität (z.B für Arztbesuche, Einkäufe usw.). Deutschland alimentiert die "halbe Welt" (Wozu zahlt Deutschland eigentlich noch an China Entwicklungshilfe, obwohl China in vielen Bereichen weiter entwickelt ist, als Deutschland?). Diese Gelder sollte man eher in der Behindertenhilfe in Deutschland einsetzen, denn hier besteht ein immenser Nachholbedarf. Vieles davon wurde hier bereits genannt (barrierefreie Zugänge zu Arztpraxen, öffentl. Einrichtungen, Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap, rollstuhlgerechter Wohnraum, unkomplizierte Bewilligung ärztlich verordneter Hilfsmittel usw.). Es sollten auch mehr Fördergelder z.B für den Umbau bestehender Wohnungen oder zum Neubau von behinderten- bzw. rollstuhlgerechten Wohnungen zur Verfügung stehen und deren Beantragung und Vergabe sollte unkompliziert und unbürokratisch von statten gehen. Wo m.M. nach auch noch Nachholbedarf besteht sind öffentlich zugängliche Toiletten (behinderten- bzw. rollstuhlgerecht) auch in Einkaufsmärkten wie z.B. ALDI, NETTO, Lidl. Leider gibt es in den genannten Einkaufsmärkten fast keine Kundentoiletten. "Der Worte sind genug gewechselt, Laßt mich auch endlich Taten sehn!" Johann Wolfgang von Goethe

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Örtliche Verantwortung stärkt Umsetzung

Vorschlag: Alle Gesetze und Verordnungen fördern und fordern die wohnortnahe Inklusion im Sozialraum der Familien. Dies würde im schulischen Bereich durch die eingeführte örtliche Verantwortung dazu führen, dass Verantwortung nicht nur in finanzieller Hinsicht wahr- und angenommen wird. Warum nur belohnt Sachsen auch noch die abgebende Kommune, der Schülerin, des Schülers wenn aufgrund fehlender wohnortnaher inklusiver Beschulung ein weiter Schulweg in Kauf genommen werden muss? Dieser finanzielle Fehlanreiz im Hinblick der Schülerbeförderungskosten gehört ganz schnell abgeschafft! Denn dieser derzeitige Umstand trägt nicht zur Weiterentwicklung wohnortnaher inklusiver Beschulung bei. Förderung von Verantwortung sieht anders aus.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Anerkennung vom GdB in Leipzig nur gerichtlich per Klage versus Sozialamt möglich, insbesondere bei seltenen Erkrankungen

Ein Grad der Behinderung von 80% mit Begleitperson zu bekommen war beim Sozialamt Leipzig in unserem Fall nur auf dem Weg der Klage möglich gewesen. Das dauerte 2 1/2 Jahre ab Beantragung. Nur mit Unterstützung des Sozialverbandes VdK war es möglich diesen Weg überhaupt zu beschreiten. Das ärztliche Gutachten, beauftragt durch das hiesige Sozialgericht, stellte die eingereichten Befunde der vorherigen Ärtze und Kliniken klar und verurteilte die Stadt Leipzig zur Anerkennung dieses Grades der Behinderung. Die Stadt Leipzig ist bundesweit bekannt für seine diesbezüglich Behinderten unfreundliche Haltung. Dieser Fall wird derzeit in den Fachmedien als Musterklage veröffentlicht. In diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung einen Behindertenparkplatzes vorm Haus zu nennen, dessen Beantragung nach Anerkennung des GdB 5 Monate bis Mai dauerte, mit dem Hinweis im Winter arbeite das Tiefbauamt nicht. Festzuhalten ist, dass das Sozialamt nur die Schritte des nachgelagerten Ordnungsamts kennt und keine Auskunft zum Prozedere seitens des Bauamtes machen kann / will. Es waren also drei anstrengende Gänge zu verschiedenen Behörden bezogen auf eine Maßnahme erforderlich. Die Vorgänge beim Tiefbauamt erfolgten nur auf mehrmaliges Nachfragen, bzw. schriftliches Erinnerns mit dem Ergebnis, dass schließlich die zuständige Mitarbeiterin vom Handy aus nach 21:00 anrief, um den Sachstand zu erklären. Anscheinend waren Unterlagen untergegangen.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Kontaktperson

Lena Heitzenröder
wissenschaftliche Mitarbeiterin am

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Weinsberger Straße 190
50825 Köln

heitzenroeder@isg-institut.de

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