Umfrage Staatsministerium für Regionalentwicklung Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Landeswettbewerb "Stadtquartier mit Zukunft" 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.12.2023 bis 26.02.2024
  • Teilnehmer 11 Teilnehmer
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Landeswettbewerb "Stadtquartier mit Zukunft" 2024

Achtung - Neue Einreichungsfrist: 26. Frebruar 2024, 12:00 Uhr !!

Thema des Landeswettbewerbs

Der Landespreis „Stadtquartier mit Zukunft“ wird für beispielhafte Projekte auf dem Gebiet der Stadt-und Quartiersentwicklung in Sachsen verliehen. Mit ihm wird erstmals in Sachsen ein staatlicher Preis ausgelobt, der den städtebaulichen Planungsmaßstab mit seinen vielschichtigen entwerferischen Herausforderungen in den Mittelpunkt stellt.

Schlüsselthema einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung im Sinne der „dreifachen Innenentwicklung“ ist ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden im Zusammenspiel von aktiver und umweltfreundlicher Mobilität, grüner und blauer Infrastruktur sowie kompakter und energieeffizienter Bauweise im Innenbereich. Ein nachhaltiges Stadtquartier zeichnet sich zusätzlich durch soziale Gerechtigkeit und langfristige wirtschaftliche sowie ökologische Tragfähigkeit aus.

Im Fokus des Landeswettbewerbs stehen deshalb sowohl bebaute und ehemals brachgefallene Flächen als auch Verkehrs-, Frei- und Grünräume innerhalb der Stadt, deren Gestaltung, Umnutzung, Sanierung oder Transformation zu einer hohen Lebensqualität, gesunden Umweltbedingungen und zur Stärkung der Stadtgemeinschaft bzw. des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen.

Für den Wettbewerb sind insbesondere folgende Fragestellungen von Interesse:

  • Kann das Stadtquartier als hervorragendes Beispiel für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung dienen?
  • Leistet es einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige, ressourcenschonende und inklusive Quartiersentwicklung, die auch einem hohen Anspruch an Baukultur gerecht wird?
  • Wie wurden Baustrukturen, Grün- und Freiflächen, öffentliche Räume und Verkehrsräume gemeinsam und unter Beachtung baukultureller Ansprüche qualifiziert entwickelt, um einen deutlichen Beitrag zum geistigen und körperlichen Wohlbefinden seiner Nutzer und Nutzerinnen zu leisten?
  • Bietet das Stadtquartier attraktive öffentliche Räume, um Menschen in vielfältigen Umgebungen zusammenzubringen?
  • Wie wurden Akteurinnen und Akteure bei der Planung / Konzeption berücksichtigt?
  • Berücksichtigt das Stadtquartier die Bedürfnisse einer breitgefächerten Stadtgesellschaft?
  • Wie tragen die durchgeführten Maßnahmen dazu bei, das gemeinschaftliche Miteinander im Quartier zu fördern?
  • Wurden im Projekt gemeinwohlorientierte Eigentums- und Bodenmodelle entwickelt oder integriert, wie z. B. Erbpacht, genossenschaftliches Bauen?
  • Welche innovativen Ansätze, gegebenenfalls auch in experimenteller Form, wurden im Projekt angewendet oder erprobt?
  • Gibt es Ansätze für innovative technische Lösungen im Quartier, beispielsweise im energetischen Bereich, oder im Bereich technische Infrastruktur?
  • Werden digitale Lösungen eingesetzt, die zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität des Quartiers beitragen?
  • Was leistet bei integrierten Quartierslösungen der Maßnahmen-Mix für das Quartier sowie für die angrenzenden Verflechtungsbereiche?
  • Welche lokalen und regionalen Kreisläufe werden bei der Errichtung und dem Bewohnen des Quartiers adressiert?
  • Gibt es Ansätze für innovative Verkehrskonzepte im Quartier, auch im Hinblick auf Verflechtungsbereiche in der Region?

Zur Einreichung zugelassen werden alle Leistungen auf dem Gebiet der Gestaltung städtebaulicher Quartiere, die sich durch ihre herausragende Qualität hinsichtlich Ästhetik, Nachhaltigkeit, Inklusion und Innovation charakterisieren und in das Wettbewerbsthema „Stadtquartier mit Zukunft“ einordnen lassen.

Eingereicht werden können Projekte, die im Zeitraum seit 01. Januar 2010 im Freistaat Sachsen nutzungsfähig übergeben beziehungsweise nahezu vollständig fertig gestellt wurden. Konzeption und Entwurf können weiter zurückliegen.

Im Falle einer zunächst abschnittsweisen Umsetzung muss der zur Beurteilung eingereichte Teilbereich in seiner Funktionalität ablesbar und vor Ort erlebbar sein, um eine Bewertung durch die Jury zu ermöglichen.

Eingereicht werden können beispielsweise vorbildliche Projekte aus der Städtebauförderung, der EFRE-Stadtentwicklung und der Stadtsanierung, aber auch Quartiersentwicklungen privater Vorhabenträger, zum Beispiel auf Grundlage vorhabenbezogener Bebauungspläne. Im Vordergrund steht der Quartiersbezug des Projektes, welcher sich insbesondere durch die Verwirklichung eines integrierten Ansatzes in den vier Schwerpunkten „Ästhetik, Nachhaltigkeit, Inklusion und Innovation“ auszeichnet. Dabei sollten mindestens drei dieser Elemente im Projekt berücksichtigt sein.

Mehrere Einreichungen pro Kommune sind möglich. Dies gilt auch, wenn die Planungsteams identisch sind. Bei Mehrfacheinreichung müssen die Beiträge einzeln eingereicht werden.

Wettbewerbsbeiträge, die bereits bei anderen Wettbewerben eingereicht oder ausgezeichnet wurden sind zur Teilnahme zugelassen, insbesondere wenn sie Teil- beziehungsweise Einzelmaßnahmen innerhalb einer Quartiersentwicklung sind.

Hinweise:

Neuer Bewerbungsschluss: 26. Februar 2024, 12:00 Uhr

Auslobungsunterlagen: Auf die vollständigen Auslobungsunterlagen, die auf dieser Webseite heruntergeladen werden können, wird verwiesen.

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Projektdaten

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  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 500
  • Bitte möglichst kurz und prägnant
  • Ortsangabe bitte wie folgt: Gemeinde, Ortsteil, Name des Quartiers
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Gemeint: Genehmigung der Gemeinde, Umsetzungsbeschluss, oder vergleichbar
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Nutzungsfähige Übergabe beziehungsweise nahezu vollständige Fertigstellung frühestens 01. Januar 2010 !
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Kontaktperson

Stellvertretend für den Auslober:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)

Referat 52 - Stadtentwicklung und EU-Förderung

Boris Harbaum, Olaf Spiegelberg

Verfahrensbetreuung:

GRAS* Gruppe Architektur & Stadtplanung 

Unterer Kreuzweg 6, 01097 Dresden 

wolter@gras-dresden.de

tel.: 0351 25 23 797

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Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen sind:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Telefon: (0351) 493-5401
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Devrientstraße 1
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An wen können Sie sich wenden?

Das SMR wird vertreten durch die Behördenleitung:
Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung
Archivstraße 1
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Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an folgende Adresse richten:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Markus Koch
Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Telefon: (0351) 564-50150
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