Bebauungsplan Stadt Seifhennersdorf Öffentliche Auslegung

1. Änderung des B-Planes Kinder und Jugenderholungszentrum „Querxenland“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 07.03.2024 bis 09.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Seifhennersdorf fasste in seiner Sitzung am 21.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes Kinder- und Jugenderholungszentrum „Querxenland“, Seifhennersdorf. Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss wurde am 22.02.2024 gefasst.

Das Planungserfordernis resultiert aus dem Änderungsbedarf des rechtskräftigen B-Planes aufgrund von Änderungen einiger Grundzüge der Planung in diesem Teilbereich (Änderung des Geltungsbereiches, der Baugrenzen, Kompensationsmaßnahmen und der Wege- und Stellplatzanordnung).

Das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes ist im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB geplant. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, sowie die Erstellung eines Umweltberichtes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 2,4 ha und umfasst folgende Flurstücke: 1171/24, 1171/26, teilweise 1171/27, teilweise 1171/8, teilweise 1173/22.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes bleibt unverändert über die öffentliche Straße „Viebigstraße“ bestehen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II mit Anlagen 1-5, in der Zeit vom

07.03.2024 bis 09.04.2024

in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten

  • Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/seifhennersdorf/startseite einzusehen bzw. können heruntergeladen werden.

Kontaktperson

Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen per E-Mail an:

Betreff: 1. Änderung des B-Planes Kinder und Jugenderholungszentrum „Querxenland“

stadtplanung@seifhennersdorf.de  oder  info@ibos-goerlitz.de

postalisch an:

IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaftund Umweltfragen, Ostsachsen GmbH

Kleine Konsulstraße 3 - 5, 02826 Görlitz

oder

Stadt Seifhennersdorf

Sachgebiet Bauwesen

Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf

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Umfang der Datenverarbeitung

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch.

Zweck

Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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