Bebauungsplan Stadt Seifhennersdorf Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des B-Planes Kinder und Jugenderholungszentrum „Querxenland“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.11.2023 bis 30.11.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Seifhennersdorf fasste in seiner Sitzung am 21.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes Kinder- und Jugenderholungszentrum „Querxenland“, Seifhennersdorf.

Der Beschluss des Vorentwurfes, Planfassung vom 27.09.2023, wurde am 2.11.2023 gefasst.

Das Planungserfordernis resultiert aus dem Änderungsbedarf des rechtskräftigen B-Planes aufgrund von Änderungen einiger Grundzüge der Planung in diesem Teilbereich (Änderung des Geltungsbereiches, der Baugrenzen, Kompensationsmaßnahmen und des Wege- und Stellplatzanordnung).

Das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes ist im zweistufigen Verfahren nach § 2 Absatz 4 BauGB geplant. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie die Erstellung eines Umweltberichtes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe ca. 2,4 ha und umfasst folgende Flurstücke: 1171/24, 1171/26, teilweise 1171/27, teilweise 1171/8, teilweise 1173/22.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes bleibt unverändert über die öffentliche Straße „Viebigstraße“ bestehen.

Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus einer Übersichtskarte, Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I mit Anlagen (Zeichnung Eingriffsflächen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) in der Zeit vom

14.11.2023 bis 30.11.2023

in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf Rathausplatz 1, Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über 1. Änderung des B-Planes Kinder- und Jugenderholungszentrum „Querxenland“, Seifhennersdorf unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können

Kontaktperson

Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen per E-Mail an:

Betreff: 1. Änderung des B-Planes Kinder und Jugenderholungszentrum „Querxenland“

stadtplanung@seifhennersdorf.de  oder  info@ibos-goerlitz.de

postalisch an:

IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaftund Umweltfragen, Ostsachsen GmbH

Kleine Konsulstraße 3 - 5, 02826 Görlitz

oder

Stadt Seifhennersdorf

Sachgebiet Bauwesen

Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf

 

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Umfang der Datenverarbeitung

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch.

Zweck

Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

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  1. Sie können beim Ansprechpartner, der für die Datenbearbeitung verantwortlichen Stelle, Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten und wem diese bereits offengelegt oder an wen diese weitergeben wurden. Auch an wen wir Sie noch weiter geben wollen ist Bestandteil der Auskunft.
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  6. Die Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihre Anschrift (= personenbezogenen Daten) ist für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich.
  7. Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, werden diese gelöscht. Ihre Stellungnahme wird dann anonymisiert in der Abwägung berücksichtigt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vor der Löschung wird davon nicht berührt.

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtplan
  • Planzeichnung Teil A
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlage 1 zur Begründung-Zeichnung Eingriffsflächen
  • Anlage 2 zur Begründung-Bilanzierung

Informationen

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