Bebauungsplan Stadt Seifhennersdorf Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Jentschstraße Seifhennersdorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.09.2022 bis 04.10.2022
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

Das Bauamt informiert: Wegen eines Formfehlers ergibt sich eine erneute öffentliche Auslegung, die hiermit bekannt geben wird.

Die Stadt Seifhennersdorf gibt hiermit bekannt, dass die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Jentschstraße Seifhennersdorf“ der C. Bechstein Pianofortemanufaktur GmbH einschließlich Festsetzungen, Begründung und Grünordnungsplan in der Fassung vom 07.07.2022 gemäß Beschluss des Stadtrates vom 07.07.2022 zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 01.09.2022 bis einschließlich 04.10.2022 in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, Zimmer 12 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:

Dienstag            von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag       von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag               von 9.00 bis 11.00 Uhr

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Baugesetzbuch BauGB § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB (3) Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen;

Gleichzeitig ist der Bebauungsplan im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/seifhennersdorf/startseite) einzusehen und kann dort heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten um Ihre Beteiligung, damit wir Ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken im weiteren Planungsprozess berücksichtigen zu können.

Kontaktperson

Bitte richten Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen per E-Mail an:

schmidt@stadtwerkstadt.de  oder

stadtplanung@seifhennersdorf.de

oder postalisch

an:                                                                                                                                                                  StadtWerkStadt, Dr. Dorit Schmidt, Simons Wiese 13, OT Possendorf, 01728 Bannewitz,

bzw.

Stadt Seifhennersdorf, Nico Richter, Rathausplatz 1, 02782 Seifhennersdorf

Datenschutzerklärung

Umfang der Datenverarbeitung

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren eine Stellungnahme an die für das Verfahren zuständige Stelle abgeben können. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und ggf. E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Eine Information über die Berücksichtigung von Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingehen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir können die Daten an ein von uns beauftragtes Unternehmen weitergeben, das die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung des Postversands als Dienstleistung übernimmt.

Rechtsgrundlage

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch.

Zweck

Wir informieren Sie hier über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Ihre persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens beurteilen zu können. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. einer erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden Ihre Daten nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens dazu verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme zu informieren (§ 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch). Sie haben auch die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abzugeben. Dann kann keine Rückmeldung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns unbefristet gespeichert.

Widerspruch/Beseitigung

  1. Sie können beim Ansprechpartner, der für die Datenbearbeitung verantwortlichen Stelle, Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten und wem diese bereits offengelegt oder an wen diese weitergeben wurden. Auch an wen wir Sie noch weiter geben wollen ist Bestandteil der Auskunft.
  2. Sie können bei uns die Berichtigung fehlerhafter Angaben zu Ihrer Person verlangen.
  3. Sie können die Löschung Ihrer personenbezogener Daten verlangen, z. B. wenn Ihre personenbezogenen Daten bei uns für den oben angegebenen Zweck nicht mehr benötigt werden und es auch keine gesetzliche Grundlage mehr für die längere Speicherung bei uns gibt.
  4. Unter bestimmten Umständen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bei uns verlangen; die Daten werden dann nicht gelöscht, aber nicht weiter genutzt.
  5. Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.
  6. Die Bereitstellung Ihres vollständigen Namens und Ihre Anschrift (= personenbezogenen Daten) ist für den Zweck Ihrer Benachrichtigung erforderlich.
  7. Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, werden diese gelöscht. Ihre Stellungnahme wird dann anonymisiert in der Abwägung berücksichtigt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vor der Löschung wird davon nicht berührt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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