Bebauungsplan Stadt Seifhennersdorf Beschluss

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Autoservice Richter“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.12.2018 bis 30.11.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Autoservice Richter“, Leutersdorfer Straße 51 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB der Stadt Seifhennersdorf

in der Planfassung vom 11.01.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 05.04.2018, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B)

Das Landratsamt des Landkreises Görlitz hat den vom Stadtrat in der Sitzung am 19.04.2018 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Gewerbegebiet „Autoservice Richter“, Leutersdorfer Straße 51 in der gültigen Fassung vom 11.01.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 05.04.2018, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Bescheid vom 10.08.2018 AZ: 330-1-02-BLP-1787 nach § 10 Abs.2 BauGB mit einer Auflage genehmigt. Mit Schreiben des Landkreis Görlitz vom 08.11.2018, wurde bescheinigt, dass die Auflage erfüllt bzw. vorgenommen wurde.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 01, Zimmer 11 während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Dienstag          09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 11:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.seifhennersdorf.de -> Rathaus, Stadtrat & Service -> Satzungen) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
    gez. 
    Karin Berndt                                                                                            
    Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Seifhennersdorf, Rathausplatz 01, 02782 Seifhennersdorf

Hauptamt Herr Müller - 03586 451532; info@seifhennersdorf.de

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