Bebauungsplan Stadt Seifhennersdorf Beschluss

Genehmigung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das Gewerbegebiet „An der Gründelstraße“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 12.02.2018 bis 11.02.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das Gewerbegebiet „An der Gründelstraße“ Seifhennersdorf in der Fassung vom 09.02.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 04.05.2017, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B)

Das Landratsamt des Landkreises Görlitz hat den vom Stadtrat in der Sitzung am 24.08.2017 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Gewerbegebiet „An der Gründelstraße“ Seifhennersdorf in der gültigen Fassung vom 09.02.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 04.05.2017, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Bescheid vom 11.01.2018 AZ: 330-0-01-BLP-1530 nach § 10 Abs.2 BauGB ohne Auflagen genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs.3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 01, Zimmer 12 während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet ein-gestellt (www.seifhennersdorf.de -> Rathaus, Stadtrat & Service -> Satzungen) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

    Karin Berndt

    Bürgermeisterin

Kontaktperson

Herr Müller - Ltr. Hauptamt - 03586 451532, hauptamt@seifhennersdorf.de

Frau Leipert - SGL Bauwesen- 03586 451528, sgl_bau@seifhennersdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • B-plan Gründelstraße Planzeichnung (Teil A)
  • B-Plan Gründelstraße textl. Festsetzungen (Teil B)
  • B-Plan Gründelstraße Grünordnungsplan

Informationen

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