Innenbereichssatzung Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

"Mühlenweg Altendorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.03.2026 bis 30.04.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlenweg Altendorf“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2026 mit Beschluss Nr. SR/130/2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlenweg Altendorf“ in der Fassung vom 06.01.2026 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst das Flurstück 302/a der Gemarkung Altendorf.

Ziel der Planung ist die Einbeziehung des genannten Flurstücks in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Wohnbebauung.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlenweg Altendorf“ in der Fassung vom 06.01.2026, bestehend aus Teil A - Planzeichnung, Teil B - Satzungstext, Teil C - Begründung und der Anlage zur Begründung (Baugrundgutachten) wird

vom 30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                      von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag zusätzlich                                         von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die vollständigen Planunterlagen werden parallel dazu im Internet auf der Internetseite der Stadt Sebnitz unter https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

veröffentlicht.

Während des Zeitraumes der Beteiligung der Öffentlichkeit können Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz, schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich (Telefon: 035971 84 205 bzw. 035971 84 150).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Sebnitz, den 27.03.2026

Kretzschmar

Oberbürgermeister

Kontakt

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang