Ortsübliche Bekanntmachung
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes„Verbrauchermarkt an der B 169“
der Stadt Schneeberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt an der B 169“ der Stadt Schneeberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.
Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt an der B 169“ ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan bestimmt.
Es handelt sich hierbei um die brachliegenden Flächen des ehemaligen Bahnhofs Neustädtel, welche einer Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich (Innenentwicklung) zugeführt werden sollen. Die Fläche ist im Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Städtebundes Silberberg bereits als „Sondergebiet Handel“ ausgewiesen.
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit zum einen die städtebauliche Ordnung und Entwicklung dieser Fläche und zum anderen dem Nachkommen einer konkreten Anfrage von Lebensmittelversorgern zur entsprechenden Wiederentwicklung des Areals.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Flur 1. OG, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in der Zeit vom 02.04.2026 bis 05.05.2026 zur Planung schriftlich (möglichst in elektronischer Form an die E-Mail Adresse: info@schneeberg.de) oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung über das Zentrale Internetportal des Landes unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
Schneeberg, 27.03.2026
Ingo Seifert
Bürgermeister
Stadtverwaltung Schneeberg
Stadtplanung, Frau Kandt
Tel. 03772 - 356145