Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Erneute Beteiligung

2.Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet an der Schachtstraße" in der Fassung vom Februar 2023 der Stadt Schneeberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.04.2023 bis 28.04.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Schachtstraße“ der Stadt Schneeberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB

Stand: Februar 2023

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Schachtstraße“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen verkürzt auf 2 Wochen nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB i.V.m. §13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Schachtstraße“ und Begründung liegen in der Zeit vom:

13. 04. 2023   bis   28. 04. 2023

in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt,

08289 Schneeberg während den Sprechzeiten:

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine Terminvereinbarung zu vorgenannten Zeiten um längere Wartezeiten zu vermeiden unter 03772/356-145.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:

www.bergstadt-schneeberg.de/Die Bergstadt/Aktuelles/Bekanntmachungen sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, den 31. März 2023

Seifert

Bürgermeister                                                                                      Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schneeberg

Stadtplanung, Frau Kandt

hochbau@schneeberg.de

Tel.: 03772 / 356-145

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlagen gesamt zur Begründung
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung

Informationen

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