Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Erneute Beteiligung

5. Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Filzteich“ der Stadt Schneeberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.04.2023 bis 16.05.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des 5. Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Filzteich“ der Stadt Schneeberg

Stand: Februar 2023

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 30. 03. 2023 den 5. Entwurf

der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Filzteich“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Filzteich“ mit Maßnahmenplan Grünordnung und Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom:

13. 04. 2023   bis   16. 05. 2023

in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt, 08289 Schneeberg während der Sprechzeiten:

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                  geschlossen

Donnerstag                              09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem 5. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Filzteich“ mit Maßnahmenplan Grünordnung und Begründung mit Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (30.07.2019): Hinweis auf die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen gemäß § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (30.07.2019): Hinweis auf die Notwendigkeit eines aktuellen Löschwassernachweises.
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (30.07.2019): Hinweis auf die Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen.
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (24.07.2019): Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage und somit auf neue Anforderungen / Hinweise bezüglich der Belange des Strahlenschutzes, die beachtet werden sollen; Hinweise zum Radonschutz und zur Geologie.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
  • Sächsisches Oberbergamt (15.07.2019): Hinweis auf eine Vielzahl bergbaulicher Anlagen und Bergschäden im Gebiet. Lage des Vorhabens innerhalb des Erlaubnisfeldes „Erzgebirge“ (Feldnummer 1680) zur Aufsuchung von Erzen der Beak Consultants GmbH.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (30.07.2019): Hinweis, dass die Zuständigkeit des Filz-teiches als Stauanlage der Landesdirektion Sachsen obliegt.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
  • Planungsverband Region Chemnitz (11.07.2019): Berücksichtigung der Auswirkungen auf Objekte der Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge / Krušnohoři und deren Pufferzonen (Grundsatz G 1.8.5 des Entwurfs des Regionalplanes Chemnitz) sowie der Lage im Vorranggebiet „Bergbaufolgelandschaft Aue-Schneeberg“ (Z 4.1.1.12 Landesentwicklungsplan 2013).
  • Planungsverband Region Chemnitz (11.07.2019): Hinweis auf die erforderliche Aktualisierung von „Umgrenzungen von denkmalgeschützten Gesamtanlagen" und „Denkmalgeschützten Einzelanlagen" im Bebauungsplan.
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (30.07.2019): Hinweis auf die Genehmigungspflicht bei Veränderungen an denkmalgeschützten Einzelobjekten sowie an Bestandteilen der Sachgesamtheit „Bergbaulandschaft Schneeberg“.
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (30.07.2019), Landesamt für Archäologie (08.07.2019): Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale und der Notwendigkeit archäologischer Grabungen vor Baubeginn; die Maßnahmen sind gemäß § 14 SächsDSchG genehmigungspflichtig.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine Terminvereinbarung zu vorgenannten Zeiten um längere Wartezeiten zu vermeiden unter 03772/356-145.

Die der Stadt Schneeberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind bereits in die Entwurfsfassung (5. Entwurf) des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Maßnahmenplan Grünordnung eingeflossen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich

nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Schneeberg eingestellt:

www.bergstadt-schneeberg.de 

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu nur zu den ergänzten und geänderten Teilen zum 5. Entwurf schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, den 31.03.2023

Seifert

Bürgermeister                                                                                     Siegel

Kontaktperson

Silke Kandt

Sachbearbeiterin FB 2, Bauamt

Stadtverwaltung Schneeberg

Markt 1

08289 Schneeberg

Telefon    03772 356-145

Fax          03772 356-261

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Grünordnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.