Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Öffentliche Auslegung

4. Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan "Gewerbegebiet um den Gerichtsberg" i. d. F. vom Januar 2023 der Stadt Schneeberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.03.2023 bis 24.03.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ der Stadt Schneeberg

Stand: Januar 2023

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 den 4. Entwurf der  

1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ mit Begründung

und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen verkürzt auf 2 Wochen nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der 4. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom:

09.03.2023  bis  24.03.2023

in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt,

08289 Schneeberg während den Sprechzeiten:

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                  geschlossen

Donnerstag                              09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                     09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine Terminvereinbarung zu vorgenannten Zeiten um längere Wartezeiten zu vermeiden unter 03772/356-145.

Neben dem 4. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen verfügbar und liegen öffentlich aus:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 25.11.2009 – Abfall / Altlasten / Bodenschutz): Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Auffälligkeiten im Boden / sparsamer Umgang mit Boden / Nachnutzung von Flächen / der Umgang mit Bodenmaterial bzw. Lagerung, Verwertung und Beseitigung; Vermeidung von Stoffeinträgen, Vermischen mit Abfällen
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (STN vom 16.11.2009): keine Bedenken
  • Sächsisches Oberbergamt (STN vom 26.11.2009): Hinweise auf des Bergwerkeigentums 3169 „Schlema/Alberoda“ - natürliche radioaktive Stoffe

Schutzgut Mensch

  • Regionaler Planungsverband Südsachsen (STN vom 25.11.2009): Hinweise zur Über-prüfung der Festlegung von Gast- und Vergnügungsstätten hinlänglich ihrer Zweck- und Sinnhaftigkeit im Sondergebiet
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 25.11.2009 – Immissionsschutz): Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Landesdirektion Sachsen (STN vom 19.11.2009): beabsichtigte Waldumwandlung / abge-schlossenes Umwandlungsverfahren ist Voraussetzung für Inkraftsetzung der Bebauungs-planänderung; Waldumwandlung in Übereinstimmung zur Flächennutzungsplanung vornehmen
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (STN vom 25.11.2009 – Forst): Hinweis zum Antrag auf Umwandlungserklärung nach SächsWaldG

Schutzgut Klima und Luft

  • keine Stellungnahme / Hinweise diesbezüglich eingegangen

Schutzgut Wasser

  • keine Stellungnahme / Hinweise diesbezüglich eingegangen

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Landesamt für Denkmalpflege (STN vom 06.11.2009): keine Einwände
  • Landesamt für Archäologie (STN vom 27.10.2009): keine Einwände; Hinweis zur Meldepflicht von Bodenfunden

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich

nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Schneeberg eingestellt:

www.bergstadt-schneeberg.de 

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu nur zu den ergänzten und geänderten Teilen schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, 24.02.2023

Seifert

Bürgermeister                                                                          Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schneeberg

Stadtplanung, Frau Kandt

hochbau@schneeberg.de

Tel.: 03772 / 356-145

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung zum 4.Entwurf
  • Begründung zum 4.Entwurf
  • Deckblatt zum 4.Entwurf
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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