Ortsübliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ der Stadt Schneeberg
Stand: Januar 2023
Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 den 4. Entwurf der
1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ mit Begründung
und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen verkürzt auf 2 Wochen nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Der 4. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom:
09.03.2023 bis 24.03.2023
in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt,
08289 Schneeberg während den Sprechzeiten:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine Terminvereinbarung zu vorgenannten Zeiten um längere Wartezeiten zu vermeiden unter 03772/356-145.
Neben dem 4. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen verfügbar und liegen öffentlich aus:
Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)
Schutzgut Mensch
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Wasser
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich
nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Schneeberg eingestellt:
www.bergstadt-schneeberg.de
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht: www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu nur zu den ergänzten und geänderten Teilen schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schneeberg, 24.02.2023
Seifert
Bürgermeister Siegel
Stadtverwaltung Schneeberg
Stadtplanung, Frau Kandt
hochbau@schneeberg.de
Tel.: 03772 / 356-145