Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet an der Schachtstraße" in der Fassung vom September 2022 der Stadt Schneeberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.11.2022 bis 13.12.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Schachtstraße“ der Stadt Schneeberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB Stand: September 2022

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 den Entwurf des Bebauungs-planes „Wohngebiet an der Schachtstraße" der Stadt Schneeberg gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Schachtstraße" und Begründung liegen in der Zeit vom:

                                    10.11.2022 bis 13.12.2022

                       

in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt, 08289 Schneeberg während den Sprechzeiten:

Montag                        09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                         09:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine Terminvereinbarung zu den vorgenannten Zeiten um längere Wartezeiten zu vermeiden unter 03772 / 356-145.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:

www.bergstadt-schneeberg.de/Die Bergstadt/Aktuelles/Bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, 27. Oktober 2022

Seifert

Bürgermeister                                                                          Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schneeberg

Stadtplanung, Frau Neubauer

hochbau@schneeberg.de

Tel.: 03772 / 356-145

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlagen gesamt zur Begründung
  • Deckblatt
  • Bekanntmachung

Informationen

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