Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.05.2021 bis 08.06.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung desBebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg

Stand: März 2021

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht (beide Stand März 2021), liegen in der Zeit vom 05.05.2021 bis zum 08.06.2021 in der Stadtverwaltung Schneeberg, Fachbereich Bauamt, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Neben dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gehäng“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (11.03.2021): Lage in einem Gebiet mit flächenhaft erhöhten Arsen- und Schwermetallgehalten.
  • Sächsisches Oberbergamt (26.02.2021): Hinweis auf die Bergbauberechtigung durch Beak Consultants GmbH (Erlaubnisfeld „Erzgebirge“) und auf die Lage in einem Altbergbaugebiet.
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (10.03.2021): Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und zu den Anforderungen zum Radonschutz.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Bevölkerung
  • Landratsamt Erzgebirgskreis (11.03.2021): Betroffenheit von Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Schutzgebiete
  • Landesdirektion Sachsen (01.03.2021): Lage der Änderungsfläche 4 in einer im FNP festgesetzten Grünfläche.
  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter
  • Landesdirektion Sachsen (01.03.2021), Landratsamt Erzgebirgskreis (11.03.2021), Landesamt für Denkmalpflege (11.02.2021): Betroffenheit von Denkmalschutzbelangen („Schnorr-Villa“ einschließlich Gartenanlage); Pufferzone des UNESCO-Welterbes »Montanregion Erzgebirge / Krušnohoři«); Lage im vorgeschlagenen Denkmalschutzgebiet „Altstadt" der Stadt Schneeberg.

Die der Stadt Schneeberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind bereits in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03772 / 356-141 oder 03772 / 356-145 um längere Wartezeiten zu vermeiden und so die Vorschriften der geltenden Corona-Schutz-Verordnung einhalten zu können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:

www.bergstadt-schneeberg.de / Die Bergstadt / Aktuelles / Bekanntmachungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, 23. April 2021

Siegel

………………………………….

Seifert

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schneeberg

Stadtplanung, Frau Neubauer

hochbau@schneeberg.de

Tel.: 03772 / 356-145

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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