Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung desBebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg
Stand: März 2021
Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gehäng" der Stadt Schneeberg, Planzeichnung sowie Begründung mit Umweltbericht (beide Stand März 2021), liegen in der Zeit vom 05.05.2021 bis zum 08.06.2021 in der Stadtverwaltung Schneeberg, Fachbereich Bauamt, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, 08289 Schneeberg, während der Sprechzeiten zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Neben dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gehäng“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:
Die der Stadt Schneeberg in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind bereits in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 03772 / 356-141 oder 03772 / 356-145 um längere Wartezeiten zu vermeiden und so die Vorschriften der geltenden Corona-Schutz-Verordnung einhalten zu können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:
www.bergstadt-schneeberg.de / Die Bergstadt / Aktuelles / Bekanntmachungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Schneeberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Schneeberg, 23. April 2021
Siegel
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Seifert
Bürgermeister
Stadtverwaltung Schneeberg
Stadtplanung, Frau Neubauer
hochbau@schneeberg.de
Tel.: 03772 / 356-145