Bebauungsplan Bergstadt Schneeberg Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bebauung an der Feldstraße II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.10.2020 bis 17.11.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bebauung an der Feldstraße II" der Stadt Schneeberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Stand: August 2020

Der Stadtrat der Stadt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 24. 09. 2020 den Entwurf des Vorhaben-und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bebauung an der Feldstraße II“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bebauung an der Feldstraße II“ und Begründung liegen in der Zeit vom:

15. 10. 2020  bis  17. 11. 2020

 in der Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Fachbereich Bauamt, 08289 Schneeberg während den Sprechzeiten:

Montag                      09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                    09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                    geschlossen

Donnerstag                09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag                        09:00 Uhr – 12:00 Uhr

 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt unter:

www.bergstadt-schneeberg.de/Die Bergstadt/Aktuelles/Bekanntmachungen sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Schneeberg, den 01.10.2020

Seifert

Bürgermeister                                                                          Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Schneeberg

SG 2.01 Hochbau und Stadtplanung

hochbau@schneeberg.de

Tel.-Nr. 03772/356 145

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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