Veranstaltung Staatsbetrieb Sachsenforst

23. Deutsch-Sorbischer Herbst-Naturmarkt (Tag 1: Samstag, Zugang ab 13 Uhr)

  • Status Beendet
  • Termin 11.09.2021 13:00 Uhr
  • Teilnehmer 282 Teilnehmer
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Impression vom Naturmarkt in Wartha (Bildautor: Karsten Nitsch)

Der traditionelle Herbst-Naturmarkt im Biosphärenreservat öffnet in diesem Jahr am 11. und 12. September 2021 zum 23. Mal seine Tore für Besucher aus Nah und Fern.

Von 10 bis 17 Uhr laden die Biosphärenreservatsverwaltung sowie zahlreiche Händler, Handwerker und Vereine zum bunten Markttreiben im Malschwitzer Ortsteil Wartha ein.

Die Händler bieten ein breites Angebot regionaler Produkte und lassen sich teilweise bei deren Herstellung über die Schulter schauen. Dabei werden traditionelle Handwerkstechniken wie Körbe flechten, Sense dengeln oder Töpfern vorgestellt. Für das leibliche Wohl sorgen Gastwirte, Bäcker, Fleischereien und Hofläden von Land- und Fischwirten aus der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft.

Der diesjährige Herbst-Naturmarkt widmet sich ganz dem Motto „Vom Fischer und seinen Karpfen“, denn am 11. September 2021 findet auf dem Herbst-Naturmarkt die offizielle Eröffnung der Lausitzer Fischwochen und der sächsischen Karpfensaison statt.

Entsprechend werden die beiden Tage mit einem sorbischen Kulturprogramm, Exkursionen in die Teichgruppe Guttau, zahlreichen Mitmachangeboten für Kinder und Erwachsene sowie Aktionen rund um das Thema „Lausitzer Fisch“ begleitet.

Eintritt: 2 € Erwachsene, Kinder bis 14 Jahre frei

Veranstaltungstermin
Samstag 11.09.2021 13:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Hof der Biosphärenreservatsverwaltung
Warthaer Dorfstraße, 02694 Malschwitz

Kontaktperson

Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservatsverwaltung

Warthaer Dorfstraße 29, 02694 Malschwitz OT Wartha

Tel.: 035932/365-0

E-Mail: broht.poststelle@smul.sachsen.de

www.biosphärenreservat-oberlausitz.de

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen:

Infektionsschutzmaßnahmen

Die Veranstaltung ist eine Großveranstaltung und unterliegt den entsprechenden Regelungen der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung.

Dies beinhaltet folgende Maßnahmen:

- Das Betreten der Veranstaltung ist nur Corona-symptomfrei gestattet.

- Der Zugang zur Veranstaltung ist nur möglich mit Nachweis eines Impf- oder Genesenenstatus bzw. mit negativem Corona-Test (vor Ort steht eine kostenfreie mobile Teststelle zur Verfügung). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind noch nicht eingeschulte Kinder sowie schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.

- Ein Aufenthalt auf dem Marktgelände ist nur für höchstens 2.000 Personen gleichzeitig gestattet. Der Zugang wird am Einlass beschränkt. Neben den im Vorfeld angemeldeten Personen können bis zum Erreichen der Höchstteilnehmerzahl weitere Personen eingelassen werden.

- Es besteht die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten. Die Kontaktdaten werden entweder mit der Anmeldung erfasst oder am Einlass zur Veranstaltung.

- Im Innenraum besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (HAUS DER TAUSEND TEICHE, Sanitäranlagen).

Das ausführliche Hygienekonzept der Veranstaltung kann hier angeschaut und heruntergeladen werden.

Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Medienvertreter, die Biosphärenreservatsverwaltung sowie deren Kooperationspartner der Veranstaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren.

Die Bildaufnahmen werden für Dokumentationszwecke sowie für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf www.biosphärenreservat-oberlausitz.de, auf Social-Media-Kanälen der Biosphärenreservatsverwaltung (Facebook, Youtube) und in Printmedien (Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen).

Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.

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