Bebauungsplan Stadt Rochlitz Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan "Am Weinberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.11.2019 bis 03.01.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 mit Beschluss-Nr. 27/2019 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Weinberg“ gemäß § 13 BauGB wie folgt gebilligt:

„Im Planteil B (Textliche Festsetzungen), Punkt 2 – Maß der baulichen Nutzung, 2.2 – Höhe der baulichen Anlagen wird der Passus „bergseitig auf 4,0 m“ ersatzlos gestrichen“

und ihn gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der durch den Stadtrat beschlossene Planentwurf nebst Begründung liegen in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020 bei der Stadtverwaltung Rochlitz, Markt 1, 09306 Rochlitz, während folgender Zeiten:  

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr   

öffentlich und zu jedermann Einsicht gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB aus.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Weinberg“ einschließlich der Begründung ist zusätzlich im Internet auf den Websites

http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
www.rochlitz.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rochlitz/beteiligung/aktuelle-themen

abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60-0, Fax (0 34 23) 7 58 60-59, E-Mail zschepplin@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu schriftlich, während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt /Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Rochlitz, den 30.10.2019

Frank Dehne

Oberbürgermeister                                                                            Siegel

Kontaktperson

Elisabeth Schmär, Sachbearbeiterin Amt für Stadtentwicklung und Bauen

Markt 1, 09306 Rochlitz

Telefon: 03737/783-162
E-Mail: e.schmaer@rochlitz.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.