Bebauungsplan Stadt Rochlitz Aufstellungsbeschluss

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet "Am Weinberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.11.2019 bis 23.12.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Rochlitz

über die Aufstellung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Am Weinberg“

der Stadt Rochlitz im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Weinberg“ gemäß § 13 BauGB (Beschluss-Nr. 26/2019) beschlossen

Das Plangebiet befindet sich in Rochlitz westlich der Altstadt. Betroffen ist das als Satzung vom 27.11.2018 beschlossene Bebauungsplangebiet „Am Weinberg“ mit einer Fläche von ca. 24.000 m², welches zurzeit erschlossen wird.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Begründung:

Mit der Änderung dieses Bebauungsplanes soll eine Teilfestsetzung zur Höhe baulicher Anlagen angepasst werden, die sich im Zuge der Ausführungsplanung als nicht umsetzbar erwiesen hat. Konkret betrifft die Änderung den Wegfall der bergseitigen Höhenbeschränkung der zulässigen Traufhöhe auf 4,0 m. Da die Teilfestsetzung der talseitigen Höhenbeschränkung von 7,0 m erhalten bleibt, ist durch diese Änderung nicht mit einer ungewollten Höhenentwicklung baulicher Anlagen im Plangebiet zu rechnen.

Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehene Änderung nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Rochlitz, den 30.10.2019                                                     Frank Dehne

                                                                                         Oberbürgermeister

Kontaktperson

Elisabeth Schmär, Sachbarbeiterin Amt für Stadtentwicklung und Bauen

Markt 1, 09306 Rochlitz

Telefon: 03737/783-162
E-Mail: e.schmaer@rochlitz.de

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.