Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa hat in seiner Sitzung am 02.02.2022 mit Beschluss – BV/007/2022 beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz“ im Ortsteil Jahnishausen durchzuführen, den Entwurf der 1. Änderung gebilligt und dessen Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke Nr. 50/72 und 50/73 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 50/62, 50/74 und 50/77, jeweils Gemarkung Jahnishausen.
Der räumliche Geltungsbereich ist der mitveröffentlichten Abbildung zu entnehmen.
Die vorgenannten Flurstücke liegen überwiegend im Geltungsbereich des seit 23.08.1994 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Die Stadt Riesa beabsichtigt mit der 1. Änderung eine Neuordnung für noch nicht bebaute Teilflächen im Umgriff des Bebauungsplanes. Das überplante Areal ist zukünftig für eine Wohnnutzung vorgesehen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Bebauung am Standort ist diesbezüglich die 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ Jahnishausen erforderlich.
Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Änderungsverfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.
Gemäß der gesetzlichen Regelung des § 3 (1) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ersetzt die Große Kreisstadt Riesa während der Corona-Pandemie die nach § 3 (2) BauGB vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Veröffentlichung der vollständigen Planungsunterlagen im Internet.
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