Flächennutzungsplan Gemeinde Reinsdorf Öffentliche Auslegung

7. Änderung Flächennutzungsplan Reinsdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.03.2024 bis 30.04.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reinsdorf

Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf, Stand 02.2024

Das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beschluss des Gemeinderates Reinsdorf vom 26.01.2017 eingeleitet. Nach erfolgter frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Entwurfsplanung gebilligt. Die Änderung betrifft das Gebiet der Halde östlich der Schachtstraße mit einer Fläche von ca. 2 ha.

Der betroffene Bereich wurde mit dem 1872 begonnenen Abteufen des Florentin-Kästner-Schachts II bergbaulich genutzt. Nach Beendigung der bergbaulichen Tätigkeit in Reinsdorf in den 1960er Jahren erfolgte eine weitere gewerbliche Nutzung der vorhandenen Gebäude und Teilflächen der Halde. Im nordöstlichen Teil der angrenzenden Halde entstanden Kleingärten. Dieser Stand der Nutzung wurde im Flächennutzungsplan 2006 dargestellt.

Die Ausweisung als Mischgebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Reinsdorf soll an die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse angepasst und in gewerbliche Baufläche umgewandelt sowie der nicht mehr bestehende Standort der früher dort befindlichen Kleingärten mit einbezogen werden.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Erarbeitung eines Bebauungsplans „Östlich Schachtstraße“ mit Regelungen zur gewerblichen Nutzung des Areals. In diesem Verfahren wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit bereits durchgeführt.

In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellt. Der Umweltbericht ist als gemeinsamer Umweltbericht entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB gefertigt und aktualisiert worden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind aus der Planerstellung und den frühzeitigen  Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen verfügbar:

Gemeinsamer Umweltbericht 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf/ Bebauungsplan „Östlich Schachtstraße“, Stand 02.2024 Gemeinde Reinsdorf/Umweltplanung Zahn  und Partner GbR

  • Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands
  • Prognose der Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere Landschaft, Mensch/menschliche Gesundheit/ natur- und landschaftsbezogene Erholung, Arten- und Biotopschutz, Boden, Wasser/ Niederschlagsrückhaltung, Klima/ Luft, Techniken/ Stoffe/ Abfälle, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen
  • Bewertung geprüfter Alternativen
  • Empfehlungen zur Umweltvorsorge/ naturschutzfachlicher Ausgleich
  • Überwachungsmaßnahmen
  • Schallimmissionsprognose zum  Bebauungsplan „Östlich Schachtstraße“ vom 23.03.2018, GAF mbH, Zwickau
  • Historische Erkundung zur Altlastenverdachtsfläche Kästnerschacht II und Halde vom 08.05.2017, BAeR-Agentur für Bodenaushub Gmbh, Zwickau
  • Bericht zur orientierenden Erkundung des Altlastenstandorts „Halde des Kästnerschachts II“, BAeR-Agentur für Bodenaushub GmbH, Zwickau, 18.04.2019
  • Ergänzung zum Bericht „Orientierende Erkundung vom 18.04.2019“, BAeR-Agentur für Bodenaushub GmbH, Zwickau, vom 05.08.2019

Stellungnahmen Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.08.2017 und  30.05.2018

  • allgemeine Hinweise, geologische Verhältnisse im Plangebiet, Baugrunduntersuchung, Regelungen des Lagerstättengesetzes und SächsABG, Hinweise radiologisches Altlastenkataster und zum vorsorgenden Radonschutz, Geodaten

Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 18.05.2018

  • Regionalplanerische Beurteilung
  • Fachliche Hinweise zur Auseinandersetzung mit den regionalplanerischen Belangen im Zuge der Planerstellung, insbesondere mit Lage im Vorbehalts- bzw. Vorranggebiet für Landwirtschaft

Stellungnahmen Landkreis Zwickau vom 24.08.2017, 28.05.2018,  06.09.2019 und 20.09.2019,

Untere Wasserbehörde

  • Fachliche Hinweise zum Thema Abwasser/Niederschlagswasser, Grundwasserschutz

Untere Immissionsschutzbehörde

  • Hinweis auf Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten im B-Plan
  • keine grundsätzlichen Bedenken

Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

  • Fachliche Prüfung der Gutachten zum Altlastenstandort „Kästnerschacht II und Halde des Kästnerschachts II“
  • Altlastensituation steht der gewerblichen Nutzung nicht entgegen

SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft

Untere Naturschutzbehörde

  • keine rechtsverbindlich festgesetzten Schutzgebiete nach BNatschG oder FFH- und Vogelschutzgebiete berührt
  • keine geschützten Biotope nach BNatschG ausgewiesen
  • Zustimmung zu Ausgleichsmaßnahmen
  • Hinweise zur Pflanzliste

Stellungnahmen Sächsisches Oberbergamt vom 21.02.2017, 08.08.2017 und 07.05.2018

  • Hinweis Lage Altbergbaugebiet, Schachtverfüllung, Haldenbrandproblematik und Beobachtungen im Zuge der Baumaßnahmen und Mitteilungspflichten

Der vom Gemeinderat Reinsdorf in seiner Sitzung am 07.03.2024 gebilligte und zur Ausle-gung bestimmte Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reinsdorf, Stand 01.2024 und die zugehörige Begründung/Erläuterung mit Umweltbericht, Stand 02.2024 sowie die umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom

28.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024

im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag          9.00 Uhr - 12.00 Uhr            

Dienstag        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr  

Donnerstag   9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr  

Freitag           9.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich an Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41 in 08141 Reinsdorf oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf sowie auf dem Beteiligungsprotal des Freistaates Sachsen eingestellt.

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Steffen Ludwig

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt

Christiane Gündel

0375 2741218

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, gesetzlich vertreten durch den Bürgermeister Herrn Steffen Ludwig

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Gemeinde Reinsdorf, behördlicher Datenschutzbeauftragter Frau Küntzel

Anschrift: Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf  

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reinsdorf

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die oder im Auftrag der durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 - 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 4 Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

-Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten

-Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

-Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

- Gemeinderäten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung

-Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln

-Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

-Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeindeverwaltung eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

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6. Betroffenenrechte

Sie sind gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Sie können die Daten im Rahmen von Artikel 20 DSGVO in einem gängigen maschinenlesbaren Format erhalten.

Gemäß Artikel 16, 17 und 18 DSGVO, § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Reinsdorf unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Des Weiteren haben Sie das Recht, nach Artikel 21 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, z.B. jederzeit mit Sperrwirkung gegen die eventuelle Verwendung zu Direktwerbungszwecken.

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligungserklärung können Sie darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte,

Devrientstraße 5, 01067 Dresden,

Postanschrift: PF 11 01 32, 01330 Dresden,

Tel.: 0351 / 85 471 101, Fax.: 0351 / 85 471 109,

Mail; datenschutz@slt.sachsen.de, www.datenschutz.sachsen.de

Gegenstände

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  • Begründung-Erläuterung
  • Umweltbericht

Informationen

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