Bebauungsplan Gemeinde Reinsdorf Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Am Morgensternweg", Stand 01.19 (Änderung Aufstellungsbeschluss)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2019 bis 26.03.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses

und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den  

Bebauungsplan „Am Morgensternweg“

Der Gemeinderat Reinsdorf hat ins seiner Sitzung am 07.02.2019 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanes „Am Morgensternweg“ vom 28.06.2018 bezüglich der Reduzierung des Geltungsbereiches und Fortführung des Verfahrens als vollumfängliches Bebauungsplanverfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Gemeinderat Reinsdorf hatte in seiner Sitzung am 28.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Am Morgensternweg“ gefasst. Ziel der Planung ist es, im Zuge der Klärung von Belangen der Abwasserentsorgung und Zufahrtserschließung in dem Bereich eine städtebauliche Neuordnung vorzunehmen und die vorhandene Bebauung maßvoll zu verdichten und abzurunden. Der ursprüngliche Geltungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 27.600 m² mit rund 11.000 m² nutzbarer Wohnbaufläche. Geplant war ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Nachverdichtung oder der Wiedernutzbarmachung von Flächen. In Auswertung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Verfahren anzupassen. Da im südöstlichen Randbereich größere bisher unbebaute Flächen mit eingebunden sind, die nach raumordnerischer und bauleitplanerischer Einschätzung dem Außenbereich zuzuordnen sind, ist das Verfahren zumindest für diesen Bereich als umfangreiches Bebauungsplanverfahren mit Umweltbericht fortzusetzen.

Der modifizierte Geltungsbereich des „Bebauungsplanes „Am Morgensternweg“ umfasst nunmehr die Flurstücke 1020/16 (teilweise), 1025/20, 1025/21, 1025/23, 1025/22, 1034/6, 1034/5, 1034/7, 1034/2, 1025/32 (teilweise). Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Reinsdorf ist der angedachte Planbereich teilweise innerhalb der Mischgebietsfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge einer Änderung entsprechend anzupassen. Bezüglich der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten soll der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB erfolgen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch liegt im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung ab sofort ein Lageplan mit dem angedachten  Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Morgensternweg“ (neu) im Rathaus der Gemeinde Reinsdorf, Wiesenaue 41, Treppenhaus 1. Stock rechts, während folgender Zeiten:

Montag         9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen          

Dienstag       9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch                              geschlossen

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr          13.00 Uhr - 17.00 Uhr       

Freitag                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr          geschlossen

 

bis einschließlich Dienstag, den 19.03.2019 aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeinde Reinsdorf, Bauamt/Wirtschaftsförderung, Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf vorgebracht werden.

Hinweis: Die Bekanntmachung und die entsprechenden Unterlagen werden nach  § 4 a Abs. 4 BauGB während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de in der Rubrik -Verwaltung/Sonstige Informationen/ Bauleitplanung-,  sowie unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, dem Beteiligungs-portal des Landes Sachsen, eingestellt.

Steffen Ludwig

Bürgermeister

 

 

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt/Wirtschaftsförderung

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

Tel.: 0375/27412-18

E-Mail: bauamt@einsdorf.de

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