Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Reinsdorf Beschluss

Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmeplan) 2018 Gemeinde Reinsdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.07.2018 bis 31.12.2018
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Planzeichnung

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind seit 2007 von den Kommunen in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In diesen werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Sie dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen. Im Anschluss an die Lärmkartierung erfolgt die Prüfung zur Erstellung von Lärmaktionsplänen bezüglich Lärmproblemen und Lärmauswirkungen um geeignete Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Verminderung der Geräuschbelastung vorzusehen. Sowohl die Aufstellung der Lärmkarten als auch die Erarbeitung von Aktionsplänen erfolgt unter Information beziehungsweise Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Gemeinde Reinsdorf ist in die Lärmkartierung durch die Bundesautobahn A 72 sowie die Staatsstraße S 283 eingebunden. Die A 72 und die S 283 sind Straßen des Freistaates Sachsen, dem als Straßenbaulastträger die Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen obliegt. Die Gemeinde und die betroffene Öffentlichkeit haben hier nur mittelbaren Einfluss auf Lärmschutzmaßnahmen, z.B. im Zuge jeweiliger Planverfahren des Freistaates bzw. durch Festsetzungen bei Bebauungsplanverfahren in der Nähe dieser Straßen. Nach erfolgter Öffentlichkeits-beteiligung hatte sich der Gemeinderat Reinsdorf daher bereits mit Beschluss vom 17.10.2013 dafür entschieden, dass keine weiterführende Lärmaktionsplanung seitens der Gemeinde Reinsdorf erfolgt und die Gemeinde durch geeignete Maßnahmen an  ausgewählten Stellen Linderungen der Lärmbeeinträchtigungen nach den Möglichkeiten der Gemeinde zu schaffen versucht.

Im Jahr 2017 wurde turnusmäßig über den Freistaat Sachsen die Lärmkartierung aktualisiert. Im Zuge dessen sind ebenfalls die Daten bezüglich der  Lärmaktionsplanung bis zum 18.07.2018 fortzuschreiben bzw. neu zu melden. Für die Gemeinde Reinsdorf erfolgt dies über die Aktualisierung eines Meldebogens des zuständigen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), der als sogenannter „Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan“ geführt wird. In der Gemeinde Reinsdorf sind vier sogenannte „Hotspots“ entlang der S 283 mit insgesamt 82 Personen, 15 Personen davon als im besonderen Maß eingestuft, betroffen. Zu 2013 hat sich die Betroffenheit insgesamt um 10 verringert.

Der Meldebogen sowie hinweisgebende Informationen haben in der Zeit vom  07.06.2018 bis 27.06.2018 im  Rathaus der Gemeinde Reinsdorf zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen und es konnten Anregungen, Bedenken oder Hinweise an das Bauamt der Gemeinde geben werden. Dabei gab es eine Frage zur Auslage und es gingen keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise ein.  Zusätzlich wurde auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen verwiesen.

Der Gemeinderat Reinsdorf hat daraufhin in seiner Sitzung am 28.06.2018 den  Meldebogen des LfULG als „Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan“ beschlossen und festgestellt, dass in Abwägung aller Belange, insbesondere aufgrund der Straßenbaulastträgerschaft des Freistaates Sachsen für die betroffenen Straßen und der nur mittelbaren Einwirkungsmöglichkeit der Gemeinde, keine weiterführende Lärmaktionsplanung der Gemeinde Reinsdorf durchgeführt wird. Darüber hinaus wird der Vorsatz beibehalten, dass die Gemeinde durch geeignete Maßnahmen an ausgewählten Stellen, Linderungen der Lärmbeeinträchtigungen nach ihren Möglichkeiten zu schaffen versucht.

Den Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmeplan) 2018 der Gemeinde Reinsdorf (Meldebogen des LfULG) sowie weiterführende Informationen sind über die Internetseite der Gemeinde Reinsdorf, www.reinsdorf.de -Verwaltung-Sonstige Informationen-Lärmkartierung- abrufbar. Zur Lärmkartierung informiert auch das LfULG unter www.umwelt.sachsen.de. Für Rückfragen steht Ihnen unser Bauamt/Wirtschaftsförderung unter Tel.: 0375/27412-18 zur Verfügung.

Kontaktperson

Gemeinde Reinsdorf

Bauamt/Wirtschaftsförderung

Wiesenaue 41

08141 Reinsdorf

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