Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 104 "Heinrich-Heine-Straße / Gradsteg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.08.2023 bis 11.09.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 22.09.2021 mit Beschluss SR 53/21-19/24 die Einleitung eines Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 104 mit der Bezeichnung „Heinrich-Heine-Straße/Gradsteg“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt 11/21.

Das Planungsziel besteht im Erhalt und der Sicherung des charakteristischen Stadtbildes mit seiner straßenbegleitenden Wohnbebauung unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit der bereits vorhandenen Bebauung.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (§ 13 Abs. 2, Nr. 1 BauGB).

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 06.06.2023 mit Beschluss SEA 10/23-19/24 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.04.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet befindet sich:

  • südlich der Karl-Liebknecht-Straße;
  • westlich des Ledenwegs;
  • nördlich der Heinrich-Zille-Straße bzw. der Heinrich-Heine-Straße;
  • östlich der Horst-Viedt-Straße.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im beigefügten unmaßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 104.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 104, in der Fassung vom 12.04.2023, bestehend aus Teil A – Planzeichnung, Teil B – textliche Festsetzungen und Teil C – Begründung wird in der Zeit vom:

10.08.2023 bis zum 11.09.2023

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss, Schaukasten, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.

Jeder kann den Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 oder Herrn Dr. Steinbusch, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, 1. Etage) bzw.  einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann während des o.g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de/beteiligungen eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zu eingegangenen Stellungnahmen keine Eingangsmitteilungen erfolgen.

 

Radebeul, den 07.07.2023

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Stadtverwaltung Radebeul

Technisches Rathaus

Zimmer 1.10

Tel: 0351 8311 941

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Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Teil C - Begründung

Informationen

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