Bebauungsplan Stadt Radebeul Erneute Beteiligung

Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 87 "Spitzhausstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2022 bis 17.03.2022
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 25.05.2016 mit Beschluss SR 26/16-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 87 mit der Bezeichnung „Spitzhausstraße“ beschlossen.

Das Planungsziel besteht in der Vorgabe einer besseren Abwicklung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Areal Bismarckturm/Spitzhaus unter Einordnung von ergänzenden Baufeldern für Neubauten entsprechend des städtebaulichen Rahmenplans.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem beigefügtem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 87.

Die frühzeitige Beteiligung der relevanten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 29.08.2016. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 11.10.2018 bis 12.11.2018. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf i.d.F. 15.03.2019 erfolgte vom 22.07.2019 bis 23.08.2019. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.07.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet. Diese Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Daher ist eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB notwendig (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der Stadtrat hat am 15.12.2021 mit Beschluss SR 78/21-19/24 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 in der Fassung vom 16.11.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. In gleicher Sitzung wurde der Geltungsbereich geändert. Durch den Wegfall der Umfahrung aus dem Entwurf i.d.F. vom 15.03.2019 wurde der Geltungsbereich angepasst. Zudem war eine Anpassung gegenüber des Aufstellungsbeschlusses notwendig, da im Rahmen des Verfahrens das Plangebiet in Richtung Norden erweitert wurde.

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zum Vorentwurf vor:

  • Landratsamt Meißen vom 29.09.2016 zu den Belangen Denkmalschutz, Naturschutz (Eingriff in Natur und Landschaft)
  • Landesamt für Denkmalpflege vom 12.09.2016 zu den Belangen Denkmalschutz
  • Wasserversorgung und Stadtentwässerung Radebeul GmbH vom 13.09.2016 zu den Belangen Entwässerung
  • B.U.N.D. vom 07.11.2018 zu den Belangen Lage und Größe des Parkplatzes, Naturschutz (Ausgleich, Eingriff in Natur und Landschaft)
  • NABU vom 12.11.2018 zu den Belangen Biotope, Naturschutz (Wegfall Fortpflanzungs- und Nahrungshabitate, Ausgleich)

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zum Entwurf i.d.F. vom 15.03.2019 vor:

  • Landratsamt Meißen vom 11.09.2019 zu den Belangen Ausweisung Wohngebiet, Raumordnung, Wasser (Entwässerung), Artenschutz, Denkmalschutz
  • Landesdirektion Sachsen vom 23.08.2019 zu den Belangen Raumordnung, sensibler Landschaftsraum
  • Regionaler Planungsverband vom 12.08.2019 zu den Belangen Raumordnung
  • Landesamt für Denkmalpflege vom 28.08.2019 zu den Belangen Denkmalschutz
  • Wasserversorgung und Stadtentwässerung Radebeul GmbH vom 04.09.2019 zu den Belangen Entwässerung
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 27.08.2019 zu den Belangen Radonkonzentration
  • B.U.N.D. vom 26.07.2019 zu den Belangen Lage und Größe des Parkplatzes, Naturschutz (Ausgleich, Eingriff in Natur und Landschaft), Entwässerung
  • Landesverein Sächs. Heimatschutz vom 29.08.2019 zu den Belangen Artenvorkommen
  • NABU vom 20.08.2019 zu den Belangen Biotope, Naturschutz (Wegfall Fortpflanzungs- und Nahrungshabitate, Ausgleich)
  • Moritzburg vom 25.07.2019 zu den Belangen Ausweisung Wohngebiet
  • Verein für Denkmalpflege und neues Bauen e.V. vom 22.08.2019 zu den Belangen Versickerung, Ausgleich, Eingriff in Natur und Landschaft

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Gutachten liegen vor:

  • Umweltbericht der Schulz UmweltPlanung, Stand 15.11.2021
  • Grünordnungsplan der Schulz UmweltPlanung, Stand 15.11.2021
  • artenschutzrechtlicher Fachbeitrag der Schulz UmweltPlanung, Stand 15.11.2021
  • schalltechnisches Gutachten der Akustik bureau Dresden GmbH, Stand 28.11.2018
  • Versickerungseignung des Ingenieurbüro Dr. Thomas Scholle, Stand 07.08.2017

Der Entwurf in der Fassung vom 16.11.2021, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung und Umweltbericht

wird mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen/Gutachten in der Zeit vom:

14.02.2022 – 17.03.2022

in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoss (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.

Jeder kann in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87, i.d.F. vom 16.11.2021, sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Aufgrund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351 83311- 941 dringend empfohlen, ggfs. gelten veränderte Öffnungs- und Zugangszeiten. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. 16.11.2021 kann zudem während des o. g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de/beteiligungen eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass zu den eingehenden Stellungnahmen keine Eingangsbestätigung erfolgt.

 

Radebeul, am 05.01.2022

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Tel: 0351 8311 941

 

 

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