Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 26.04.2017 mit Beschluss SR 34/17-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 92 mit der Bezeichnung „Fabrikstraße/Uferstraße“ beschlossen. Mit Beschluss SR 31/18-14/19 änderte der Stadtrat am 20.06.2018 das Planungsziel. Das Planungsziel besteht nunmehr in der Schaffung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße, unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes. Es wurde bestimmt, dass zum Schutz der östlich angrenzenden Wohnbebauung nichtstörendes Gewerbe im Sinne eines sogenannten „eingeschränkten Gewerbegebietes“ festzusetzen ist.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem beigefügtem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 92.
Der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates hat am 13.07.2021 mit Beschluss SEA 19/21-19/24 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 in der Fassung vom 18.06.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen durch die Planung und die Benennung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen auf Grundlage der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Schwerpunkte liegen auf den Festsetzungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen durch Lärm, dem Erhalt des wertvollen Alt- und Habitatbaumbestandes sowie auf der Festlegung von Maßnahmen und Festsetzungen zum Schutz von wertvollen Landschaftsbestandteilen unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe zur Elbe.
Im Artenschutzfachbeitrag wurde geprüft, ob durch zulässige Vorhaben des Bebauungsplanes das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bewirkt wird. Insbesondere sind die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Brutvögel, gebäude- und baumhöhlenbewohnende Fledermausarten und Eremit betrachtet worden.
Dem Plangebiet konnte eine besondere Bedeutung als Zauneidechsenhabitat nachgewiesen werden. Der Altbaumbestand dient nachweislich als Habitat und Lebensraum von Vögeln, Fledermäusen und bietet Potenzial für xylobionte Käferarten. Der Gebäudebestand ist ebenfalls für Brut- bzw. Niststätten von Vögeln und Fledermäusen von hoher Bedeutung.
In der Konfliktanalyse wurden für alle zulässigen Vorhaben möglicherweise die betroffenen Arten und / oder Gruppen berücksichtigt und konfliktvermeidende Maßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.
Im faunistischen Gutachten wurde das Plangebiet auf das Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten hin untersucht. Im Ergebnis konnten Zauneidechsen, die Artengruppe der baumhöhlen- und gebäudebrütenden Vogelarten sowie mehrere Fledermausarten nachgewiesen werden.
Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf i.d.F. vom 08.04.2020 liegen vor:
Der Entwurf in der Fassung vom 18.06.2021, bestehend aus:
wird mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen/Gutachten in der Zeit vom:
13.09.2021 – 15.10.2021
in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoss (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.
Jeder kann in den Entwurf i.d.F. 18.06.2021 des Bebauungsplanes Nr. 92 sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen. Aufgrund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351 8311 941 dringend empfohlen, ggfs. gelten geänderte Öffnungs- und Zugangszeiten. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. 18.06.2021 kann zudem während des o. g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de/beteiligungen eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsmitteilung erfolgt.