Bebauungsplan Stadt Radebeul Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 101 "Zillerstraße/Makarenkostraße" - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.06.2021 bis 23.07.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 14.10.2020 mit Beschluss SR 71/20-19/24 die Einleitung eines Planverfahrens zu dem Bebauungsplan Nr. 101 mit der Bezeichnung „Zillerstraße/Makarenkostraße“ beschlossen; bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt am 01.11.2020.

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des charakteristischen Stadt- und Landschaftsbildes sowie dem Erhalt der durch Bebauung eingefassten Grünbereiche.

Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Im Vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Von § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Verzicht der frühzeitigen Beteiligung) wird nicht Gebrauch gemacht.

Mit der Informationsvorlage InfoSEA 04/21-19/24 wurde der Stadtentwicklungsausschuss über die freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 informiert.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem beigefügten unmäßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 101.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.04.2021, bestehend aus:

Teil A Rechtsplan

Teil B Textliche Festsetzungen

Teil C Begründung

wird in der Zeit vom:

21.06.2021 bis zum 23.07.2021

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jeder kann den Vorentwurf der Bebauungsplanes sowie seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Aufgrund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351 83311-941 dringend empfohlen, ggfs. Gelten veränderte Öffnungs- und Zugangszeiten. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann während des o.g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Radebeul, den 05.05.2021

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Tel: 0351 8311 941

Technisches Rathaus

Pestalozzistraße 8

Zimmer 1.10 - 1. Etage (ein behindertengerechter Zugang ist gegeben)

Bitte beachten Sie die Vertretungsregelung an der Zimmertür!

Telefonische Rückfragen sind auch möglich an:

Frau Wächtler

Tel: 0351 8311 956

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A - Rechtsplan
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Teil C - Begründung

Informationen

Übersicht
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