Bebauungsplan Stadt Radebeul Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 94 "Ehemalige Sektkellerei Bussard"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.10.2019 bis 11.11.2019
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf

des Bebauungsplans Nr. 94 „Ehemalige Sektkellerei Bussard“

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 94 wurde am 17.04.2019 gefasst und im Amtsblatt 05/2019 bekannt gemacht. Für das Plangebiet wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul wurde in seiner Sitzung am 03.09.2019 auf Grundlage der Vorlage InfoSEA 04/19-19/24 und deren Anlagen über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 94 „Ehemalige Sektkellerei Bussard“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) informiert.

Es ist beabsichtigt, das Planverfahren nach den Vorschriften des § 13 Abs. 1 BauGB – Vereinfachtes Verfahren – durchzuführen.

Das Planungsziel besteht darin, das hochwertige denkmalpflegerische Erscheinungsbild des ursprünglichen Gebäudeensembles mit angrenzenden Weinberg um die ehemalige Sektkellerei Bussard als eines der letzten verbliebenen historischen Zeugnisse des Weinbaus in Radebeul zu sichern und zu erhalten.

Die Lage des Plangebietes und seine Umgrenzung sind aus dem beigefügt abgedruckten unmaßstäblichen Lageplanauszug ersichtlich; maßgebend ist der Originalplan im Maßstab 1:1000.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 94, in der Fassung vom 22.08.2019,

wird in der Zeit vom 10.10.2019 bis zum 11.11.2019

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden die auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter http://www.radebeul.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter http://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen zugänglich gemacht.

Jedermann kann den Vorentwurf zum Bebauungsplan einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 6, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Menger, Zimmer 1.20 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Ebenso kann die Voruntersuchung in der o.g. genannten Stelle inhaltlich erörtert werden.

Radebeul, den 16.09.2019

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radebeul, Herr Menger, Zimmer 1.20 im Tehcnischen Rathaus

Gegenstände

Übersicht
  • Planvorentwurf
  • Vorentwurf Textliche Festsetzungen
  • Vorentwurf Begründung

Informationen

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