Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 85 "Zinzendorfstraße 16"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.06.2018 bis 12.07.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 85 „Zinzendorfstraße 16“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 16.12.2015 mit Beschluss SR 89/15-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 85 mit der Bezeichnung „Zinzendorfstraße 16“ beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 01/16.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 15.05.2018 mit Beschluss SEA 10/18-14/19 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 85 mit seinen Planbestandteilen in der Fassung vom 06.04.2018 gebilligt.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden entsprechend § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB beschlossen.

In Anwendung von § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird festgestellt, dass bisher keine umweltrelevanten Belange vorliegen.

Die Lage des Plangebietes und seine Umgrenzung sind aus dem beiliegend abgedruckten unmaßstäblichen Lageplanauszug ersichtlich.

Maßgebend ist der Originalplan im Maßstab 1:500.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch die Meißner Straße;
  • im Osten durch die Zinzendorfstraße und Flurstücke 478/k, 481f, 478/h, 478/, Gemarkung Radebeul;
  • im Süden durch die Flurstücke 481/c, 481/e und
  • im Westen durch die Rathenaustraße sowie die östliche Grenze der Flurstücke 481/d, 481/e.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 06.04.2018, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

wird in der Zeit vom

11.06.2018 bis zum 11.07.2018

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf des Bebauungsplanes sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, den 16.05.2018

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Queißer

Stadtverwaltung Radebeul

Pestalozzistraße 8

01445 Radebeul

Tel.: 0351 8311-941

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A: Rechtsplan
  • Teil B: Textliche Festsetzung
  • Teil C: Begründung

Informationen

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