Bebauungsplan Gemeinde Rackwitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Naturschutzstation am Werbeliner See"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.05.2022 bis 10.06.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 mit Beschluss-Nr. 002/2022-BV den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Naturschutzstation am Werbeliner See“ in der Gemeinde Rackwitz in seiner Fassung vom 31. Januar 2022 samt Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Naturschutzstation am Werbeliner See“ umfasst einen Teil des Flurstückes 179 der Gemarkung Kattersnaundorf Flur 4 in der Gemeinde Rackwitz und ist im Vorschaubild gekennzeichnet.

 

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, das bereits bestehende Konfliktpotential zwischen zu schützendem Naturraum und Nutzungsdrang der Menschen zu minimieren und wenn möglich zu beseitigen und eine dauerhaft tragbare Lösung zu finden. Zur Unterstützung dieses Prozesses ist die Errichtung einer Naturschutzstation mit weiterer öffentlicher Nutzung vorgesehen. Diese Einrichtung soll als Stützpunkt für die Ranger, aber auch als Rast- und Anlaufpunkt für Besucher dienen, die den Naturraum erleben bzw. auf Rad- und Wanderwegen durchqueren wollen.

Der Vorentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 10.06.2022 in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstr. 11, 04519 Rackwitz, öffentlich ausgelegt.

Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, einschließlich der Begründung, ist im Internet auf folgenden Webseiten eingestellt worden und abrufbar:

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro für Städtebau Dipl.-Ing. Bianca Reinmold-Nöther, Tauchaer Weg 8, 04827 Machern, Telefon 034292 / 75352, oder 0175 / 7286810, reinmold-noether@t-online.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann z. B. während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Rackwitz:

Dienstag           8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 –16.00 Uhr

erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro für Städtebau Dipl.-Ing. Bianca Reinmold-Nöther, Tauchaer Weg 8, 04827 Machern, Telefon 034292 / 75352, oder 0175 / 7286810, reinmold-noether@t-online.de zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Datenschutzrechtliche Informationen im Bauleitverfahren
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.