Bebauungsplan Stadt Pulsnitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Sporthalle Lichtenberg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 24.05.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenberg

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sporthalle Lichtenberg“ sowie

die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sporthalle Lichtenberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine neue Sporthalle in Lichtenberg am bestehenden Sportplatz an der Straße Am Sportplatz. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 578/18 der Gemarkung Lichtenberg mit einer Gesamtfläche von ca. 3.400 qm.

Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.

In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sporthalle Lichtenberg“ in der Fassung vom 11.03.2024 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), für die Dauer eines Monats in der

Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar

vom 22. April bis einschließlich 24. Mai 2024

während der folgenden Dienstzeiten:

Dienstag:         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Außerhalb der Dienstzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

In der Begründung des Vorentwurfs vom 11.03.2024 zum Bebauungsplan sind umweltbezogene Informationen verfügbar.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenberg www.gemeinde-lichtenberg.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Lichtenberg, den 25.03.2024

Thomas Wuttke

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Pulsnitz

Bauamt

Frau Carda

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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