Bebauungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 024 „Wohnbebauung Jößnitz – Röttiser Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.01.2023 bis 24.02.2023
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 024 „Wohnbebauung Jößnitz – Röttiser Straße“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. gemäß § 3 PlanSiG

 

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat am 18.10.2022 mit Beschluss-Nr. 35/22-6 den Entwurf der Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 024 „Wohnbebauung Jößnitz - Röttiser Straße" gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.

Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren dazu die 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Wohnbebauung Jößnitz-Röttiser Straße".

Das Plangebiet im Ortsteil Jößnitz umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha. Es erstreckt sich am östlichen Ende des bebauten Bereiches der Röttiser Straße in Richtung Röttis auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen und liegt straßenbegleitend nördlich der Röttiser Straße, bevor der Bereich durch die weiter östlich liegende Teichgruppe einen Abschluss findet. Der Geltungsbereich beinhaltet Teile der Flurstücke 246/2 und 246/3 der Gemarkung Jößnitz.

Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Eigen­heimen, die zugehörige Erschließung und zur Realisierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen. Daher sollen bisherige Landwirtschaftsflächen teilweise als Wohnbauflächen und teilweise als Grünfläche (Ausgleichsfläche) festgesetzt werden.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 024 „Wohnbebauung Jößnitz – Röttiser Straße“ findet statt in der Zeit

vom 23. Januar  bis  24. Februar 2023.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG (Plansicherstellungsgesetz) wird die Auslegung der Entwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 024 durch die Veröffentlichung im Internet unter

www.plauen.de/buergerbeteiligung

ersetzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt daneben als zusätzliches Angebot die Auslegung der Entwurfs­unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 024 in herkömmlicher Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turm­ebene im 1. Obergeschoss), während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag          9.00 - 15.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Dienstag        9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch        geschlossen
Donnerstag   9:00 - 17:00 Uhr
Freitag            9.00 - 13.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Samstag         geschlossen

Terminvereinbarungen sind im Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt möglich unter Tel. 03741 291-1621 oder per E-Mail unter bauleitplanung@plauen.de .

Die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen sind, verfügbar:

  • zu den Schutzgütern Mensch, Kultur- und Sachgüter, archäologische Kulturdenkmale
  • zu Boden, Wasser einschl. Grundwasser, Klima und Lufthygiene
  • zu den Schutzgebieten in der Umgebung
  • zum Landschaftsbild
  • zu den naturschutzrechtlichen Eingriffen, den Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zur Kompensation der Eingriffe

Während der Auslegungsfrist können die Planungen von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit den Bediensteten des Fachgebietes Stadtplanung und Umwelt, vorzugsweise telefonisch, erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch per
E-Mail an bauleitplanung@plauen.de abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Stadt Plauen     05.01.2023                                           Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Plauen

Unterer Graben1

08523 Plauen

Tel. 03741 291 1621

bauleitplanung@plauen.de

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Weitere Informationen zu der Datenerhebung, zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / Stadt Plauen.

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

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