Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 mit Beschluss Nr. 42/18-15 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen – Oberlosa Teil 1“ erneut gebilligt und die 4. öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa Teil 1“ dient der Sicherung der oberzentralen Funktion der Stadt Plauen. Die Bereitstellung von Industrieflächen für Neuansiedlungen und Erweiterungen regionaler und überregionaler Industrie- und Gewerbebetriebe mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen im produzierenden Bereich festigt die Position der Stadt Plauen als Wirtschafts- und Arbeitsmarktzentrum.
Die Industrieflächen im Bebauungsplanes Nr. 031 „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1“ liegen in der Gemarkung Oberlosa. Teilbereiche für geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befinden sich sowohl im Bereich des Eiditzlohbaches in der Gemarkung Oberlosa sowie in den Gemarkungen Haselbrunn und Tauschwitz. Den nordöstlichen Rand des Industriegebietes bildet die Freihaltetrasse der 110 KV Hochspannungsfreileitung. Im Südosten wird das Plangebiet unmittelbar vom Verlauf der Bundesautobahn A 72 und im Nordwesten von der B 92 begrenzt.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 41 ha. Der Geltungsbereich des Plangebietes hat sich im Verlauf des Verfahrens mehrfach geändert und wurde gegenüber dem letzten Stand von 2017 um ca. 1/3 verkleinert. Sowohl die Abbindungen Kulmgasse/Oberlosaer Weg von der B 92 als auch die Erschließung der geplanten Gewerbeflächen über die K 7807/Obermarxgrüner Straße sind nicht mehr Bestandteil der Planung. Diese geänderten Planungsziele berühren die Grundzüge der Planung, daher wird diese erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das engere Plangebiet (Industriegebiet/Ausgleichsflächen) umfasst teilweise oder vollständig die Flurstücke:
Das weitere Plangebiet (Ausgleichsflächen) umfasst teilweise oder vollständig die Flurstücke:
Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut an der Planung zu beteiligen, liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 031 (Teil A Planteil, Teil B Textteil) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (jeweils Planstand 11.06.2018) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben in der Zeit vom 13. August 2018 bis 14. September 2018
im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. Obergeschoss), während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/buergerbeteiligung sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht. Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
Stellungnahmen der Öffentlichkeit: Themen: Niederschlagswasser, Artenschutz, Immissionsschutz, Kompensation Schalltechnische Stellungnahme, 08.06.2017 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt Vogtlandkreis
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild und Erholungsfunktion, Pflanzen und Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, zu Immissionsschutz , Verkehrs- und Gewerbelärm, Artenschutz, Faunistische Untersuchungen, Monitoring Feldlerche, Natur- und Landschaftsschutz (Schutzgebiete, Bestand, Eingriffe, Kompensation), Geologie, Hydrogeologie, Bodenschutz, Wasserhaushalt, Niederschlagswasser. Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen vor:
Während dieser Auslegungsfrist können die Planungen von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit den anwesenden Bediensteten des Fachgebietes Stadtplanung und Umwelt (erreichbar über Sekretariat Zi. 137) erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Plauen, den 31.07.2018 Ralf Oberdorfer Oberbürgermeister der Stadt Plauen
Stadt Plauen
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Stadtplanung und Umwelt
Tel. 03741 291 1620
bauleitplanung@plauen.de