Bebauungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort "Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.08.2018 bis 14.09.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 mit Beschluss Nr. 42/18-15 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen – Oberlosa Teil 1“ erneut gebilligt und die 4. öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Fortführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa Teil 1“ dient der Sicherung der oberzentralen Funktion der Stadt Plauen. Die Bereitstellung von Industrieflächen für Neuansiedlungen und Erweiterungen regionaler und überregionaler Industrie- und Gewerbebetriebe mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen im produzierenden Bereich festigt die Position der Stadt Plauen als Wirtschafts- und Arbeitsmarktzentrum.

Die Industrieflächen im Bebauungsplanes Nr. 031 „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1“ liegen in der Gemarkung Oberlosa. Teilbereiche für geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befinden sich sowohl im Bereich des Eiditzlohbaches in der Gemarkung Oberlosa sowie in den Gemarkungen Haselbrunn und Tauschwitz. Den nordöstlichen Rand des Industriegebietes bildet die Freihaltetrasse der 110 KV Hochspannungsfreileitung. Im Südosten wird das Plangebiet unmittelbar vom Verlauf der Bundesautobahn A 72 und im Nordwesten von der B 92 begrenzt.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 41 ha. Der Geltungsbereich des Plangebietes hat sich im Verlauf des Verfahrens mehrfach geändert und wurde gegenüber dem letzten Stand von 2017 um ca. 1/3 verkleinert. Sowohl die Abbindungen Kulmgasse/Oberlosaer Weg von der B 92 als auch die Erschließung der geplanten Gewerbeflächen über die K 7807/Obermarxgrüner Straße sind nicht mehr Bestandteil der Planung. Diese geänderten Planungsziele berühren die Grundzüge der Planung, daher wird diese erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das engere Plangebiet (Industriegebiet/Ausgleichsflächen) umfasst teilweise oder vollständig die Flurstücke:

  • 949/22; 1023; 1026, 1036/3; 1037; 1038; 1039/2 der Gemarkung Oberlosa zwischen der Bundesautobahn A 72 und der Bundesstraße B 92, zwischen der Bundesstraße B 92 und dem Eiditzlohbach sowie nördlich davon.

Das weitere Plangebiet (Ausgleichsflächen) umfasst teilweise oder vollständig die Flurstücke:

  • 834/81 und 834/83 der Gemarkung Haselbrunn zwischen Bahngelände/Essigsteig und dem Plamag-Gelände (ehem. „WeLaH-Gelände“),
  • 125, 126, 127, 128, 143der Gemarkung Tauschwitz westlich anschließend an die
    Photovoltaikanlage Plauen-Sorga.

Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut an der Planung zu beteiligen, liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 031  (Teil A Planteil, Teil B Textteil) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (jeweils Planstand 11.06.2018) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben in der Zeit

vom 13. August 2018 bis 14. September 2018

im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. Obergeschoss), während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:

  • Montag, Mittwoch 9 bis 13 Uhr,
  • Dienstag 9 bis 18 Uhr und
  • Donnerstag 9 bis 17 Uhr.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Plauen unter  www.plauen.de/buergerbeteiligung sowie  auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.
 
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Themen: Niederschlagswasser, Artenschutz, Immissionsschutz, Kompensation
Schalltechnische Stellungnahme, 08.06.2017
 
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

Landratsamt Vogtlandkreis

  • Schreiben vom 29.06.2016 – Themen: Wald, Eingriff-Ausgleich, Wasserrecht 
  • Schreiben vom 08.06.2017 – Themen: Regenrückhaltung, Immissionsschutz
  • Schreiben vom 29.11.2017 – Thema: Immissionsschutz

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

  • Schreiben vom 06.06.2017 – Themen: Anlagensicherheit, Radioaktivität

Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens

  • Schreiben vom 30.06.2016; – Themen: Artenschutz, Hochwasserrisiko, Flora/Fauna, Kompensation
  • Schreiben vom 07.06.2017  - Thema: Kompensation

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
 
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild und Erholungsfunktion, Pflanzen und Biotope, Tiere, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, zu Immissionsschutz , Verkehrs- und Gewerbelärm, Artenschutz, Faunistische Untersuchungen, Monitoring Feldlerche, Natur- und Landschaftsschutz (Schutzgebiete, Bestand, Eingriffe, Kompensation), Geologie, Hydrogeologie, Bodenschutz, Wasserhaushalt, Niederschlagswasser.
 
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen vor:

  • Grünordnungsplan zum BBP 031, 11.06.2018,
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung, 18.02.2016,
  • Artenschutzfachbeitrag, 11.06.2018
  • Faunistische Untersuchung, 23.07.2009
  • Monitoring zur Feldlerche 2018
  • Schalltechnisches Gutachten, 5. Tektur, 25.06.2018
  • Baugrundgutachten  29.05.2009/24.09.2010/18.01.2016
  • Verkehrsuntersuchung zur B 92 mit Anbindung Oberlosa Teil 1, 12.07.2018

Während dieser Auslegungsfrist können die Planungen von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit den anwesenden Bediensteten des Fachgebietes Stadtplanung und Umwelt (erreichbar über Sekretariat Zi. 137) erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Plauen, den  31.07.2018       
Ralf Oberdorfer
Oberbürgermeister der Stadt Plauen

Kontaktperson

Stadt Plauen

Unterer Graben 1

08523 Plauen

Stadtplanung und Umwelt

Tel. 03741 291 1620

bauleitplanung@plauen.de

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