Bebauungsplan Stadt Plauen Beschluss

Bebauungsplan Nr. 041 „Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.06.2019 bis 24.06.2020
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Planzeichnung

ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG"Bauleitplanung der Stadt Plauen"

Bebauungsplans Nr. 041„Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium“Einstellen in das Internet & Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a BauGBDer Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 30.04.2019 den Bebauungsplan Nr. 041 „Dreifeldsporthalle am Lessinggymnasium“ als Satzung beschlossen.Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan in Kraft.Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, im Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt (Zimmer 137), während der Sprechzeiten

Montag, Mittwoch 9 bis 13 Uhr,

Dienstag                9 bis 18 Uhr und

Donnerstag           9 bis 17 Uhr

kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Bekanntmachungshinweise gemäß §§ 4 Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 SächsGemO, 215 Absatz 2, 44 Absatz 5 BauGB

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat odera) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber derb) Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung     begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Plauen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 

Plauen, 14.06.2019   Ralf OberdorferOberbürgermeister

Kontaktperson

Bauleitplanung der Stadt Plauen

Kontakt

Fachbereich Bau & UmweltFachgebiet Stadtplanung & UmweltTelefon: 03741 291 16 28E-Mail: Bauleitplanung@plauen.de

Besucheranschrift

Stadtverwaltung PlauenUnterer Graben 108523 Plauen

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan (Teil A & B)
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung

Informationen

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