Bebauungsplan Stadt Pirna Öffentliche Auslegung

Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 33 "Bahnhofsgelände" (Entwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2024 bis 16.02.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung

zum Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Bahnhofsgelände“ der Stadt Pirna

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Bahnhofsgelände“ in der Fassung vom 28.07.2023 beschlossen.

Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Bahnhofsgelände“ in der Fassung vom 28.07.2023 wird gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung öffentlich ausgelegt. Dabei gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Das auf der linken Elbseite gelegene Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch Bahnanlagen (Nebenstrecke Pirna-Kamenz),
  • Im Osten durch die Bahnhofstraße,
  • Im Süden durch die Gottleuba sowie
  • Im Westen und Südwesten durch eine Kleingartenanlage.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Anlass der Aufhebungssatzung:

Die Hochwassergefährdung ist im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht hinreichend gewürdigt worden. Das Plangebiet war durch das Hochwasser der Elbe 2002 und letztmalig 2013 deutlich betroffen.

Das Plangebiet liegt fast vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Elbe und im südlichen Bereich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Gottleuba.

Folglich müsste neben der nachrichtlichen Übernahme nach § 9 Abs. 6a BauGB insbesondere eine Festsetzung zur hochwasserangepassten Bauausführung ergänzt werden.

Nachdem Lösungsansätze der Plananpassung im Rahmen der 1. Änderung nicht zielführend waren und das Plangebiet nahezu vollständig baulich realisiert worden ist, wird von dem Gebot und der Verpflichtung der Änderung oder Anpassung des Bebauungsplanes Abstand genommen. Der Plan soll deshalb aufgehoben werden. Das Baurecht soll sich zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de, über das Geoportal der Stadt Pirna oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an dem unten genannten Auslegungsort zu den angegebenen Geschäftszeiten) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt

vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024
 

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr                   

Di.        8:00 – 19:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 19:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de  (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo ➔ Aktuelles ➔ Bekanntmachung ➔ Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
    B-Pläne ➔ Planname auswählen ➔ der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
    Alle Bauleitpläne ➔ Behörde, Ort ➔ Pirna

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.

 

Möhrs

Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die:

Datenschutzbeauftragte/r Sachsens

Devrientstraße 5

01067 Dresden

(Hausanschrift)

Datenschutzbeauftragte/r Sachsens

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

(Postanschrift)

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax: +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich vom 28.07.2023
  • Entwurf Aufhebungssatzung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.