Bebauungsplan Stadt Pirna Beschluss

Bebauungsplan Nr. 97 "Wohngebiet an der Bernhard-Muth-Straße" (Satzungsbeschluss)

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 27.09.2023 bis 30.09.2024
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 97 „Wohngebiet an der Bernhard-Muth-Straße“ der Stadt Pirna

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 den Bebauungsplan Nr. 97 „Wohngebiet an der Bernhard-Muth-Straße“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 17.05.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 578/8, 578/9, 579/22, 580/8, 583/4, 583/5 und teilweise 578/10, 579/24 und 583/2 der Gemarkung Copitz.

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. ca. 6.178 m² (= 0,6178 ha) und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Bernhard-Muth-Straße und die anschließende Ortslage Copitz,
  • Im Osten durch die Kleingartenanlage „Schöne Höhe e.V.“,
  • Im Westen und Süden durch die Wohnbebauung der Ortslage Copitz.

Die folgende Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes:

Abb.: Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 97 „Wohngebiet an der Bernhard-Muth-Straße“ der Stadt Pirna

Für das Areal ist eine einheitliche Bebauung mit insgesamt 10 Einfamilienhäusern vorgesehen. Die innere Erschließung soll über eine private Stichstraße mit Wendehammer - die äußere Erschließung über die Bernhard-Muth-Straße (öffentliche Straße), erfolgen.

Dabei soll die Bernhard-Muth-Straße im Straßenquerschnitt auf eine einheitliche Fahrbahnbreite vom Regelquerschnitt auf 5,50 m erweitert werden.

Im nordwestlichen Bereich (zwischen Plangebietsgrenze und der Einmündung der privaten Erschließungsstraße) ist die Errichtung eines einseitigen Fußweges vorgesehen.

Der Bebauungsplan kann bei der Stadtverwaltung, Fachgruppe Stadtentwicklung, Stadthaus 1, Am Markt 10, 2. Etage, 01796 Pirna während der Dienstzeiten eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich wird der Bebauungsplan auf folgenden Wegen bereitgestellt:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de  (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo ➔ Aktuelles ➔ Bekanntmachung ➔ Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
    B-Pläne ➔ Planname auswählen ➔ der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de  Alle Bauleitpläne ➔ Behörde, Ort ➔ Pirna

Zu den Planunterlagen gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung und die Anlagen

  • Gestaltungsplan und Flächenbilanz
  • Grünordnungsplan
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Geotechnisches Gutachten
  • Erschließungsplanung

Hinweis gemäß § 215 BauGB:

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Pirna, unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hinweis gemäß § 44 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über das Erlöschen etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die Fälligkeit des Anspruchs kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt wird.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Gestaltungsplan und Flächenbilanz
  • Grünordnungsplan
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Geotechnischer Bericht
  • Erschließungsplanung

Informationen

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