Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Pirna Erneute Beteiligung

Ergänzungssatzung "Meiereiweg II" der Stadt Pirna (2. Entwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.04.2023 bis 02.05.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
zum 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Meiereiweg II“ der Stadt Pirna


Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 die erneute Auslegung der Ergänzungssatzung „Meiereiweg II“ der Stadt Pirna gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.


Der 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Meiereiweg II“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 18.01.2023 wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 37/1 und 63/3 und zum Teil die Flurstücke 63/2 und 63/6 der Gemarkung Vorderjessen.
Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 1.916 m² (= 0,1916 ha) und wird wie folgt begrenzt:

  •  im Norden durch den Meiereiweg,
  • im Süden durch weitere Wochenendgrundstücke,
  •  im Westen durch ein Wohngrundstück im Umgriff der „Ergänzungssatzung Meiereiweg I“,
  •  im Osten durch ein Wochenendgrundstück und anschließender Waldfläche.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

In landschaftlich attraktiver Lage soll eine kleinteilige Weiterentwicklung der vorhandenen Wohnbebauung am Meiereiweg um drei Standorte für Einfamilienhäuser ermöglicht werden.


Zu den Planunterlagen des Entwurfes der Ergänzungssatzung gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung jeweils in der Fassung vom 19.05.2022 sowie die Anlagen: Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Planung (Plan und Text), Artenschutzprüfung, Geotechnischer Bericht, Bodenuntersuchung und Angaben zur Erschließung.


Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.


Dabei wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (farblich hervorgehoben).


Die Auslegung erfolgt gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgrund der Geringfügigkeit der
Änderungen angemessen verkürzt auf 2 Wochen in der Zeit vom


vom 17.04.2023 bis einschließlich 02.05.2023


im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:
Mo. 8:00 – 12:00 Uhr
Di. 8:00 – 19:00 Uhr
Mi. 8:00 – 12:00 Uhr
Do. 8:00 – 19:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de  (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo > Aktuelles > Bekanntmachung > Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de
    B-Pläne > Planname auswählen > der blaue Button führt zu den Dokumenten.
    Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
    Alle Bauleitpläne > Behörde, Ort > Pirna

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.


Möhrs
Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 18.06.2020

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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