Bebauungsplan Stadt Pirna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 99 "Wohngebiet am Siegfriedweg" der Stadt Pirna (Entwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.04.2023 bis 22.05.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 99 „Wohngebiet am Siegfriedweg“ der Stadt Pirna


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 99 „Wohngebiet am Siegfriedweg“ in der Fassung vom 07.03.2023 beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 99 „Wohngebiet am Siegfriedweg“ in der Fassung vom 07.03.2023 wird gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung öffentlich ausgelegt. Dabei gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.


Das auf der rechten Elbseite gelegene Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch private Grünflächen (Flurstück 190/4,)
  • Im Osten durch das Wohnbaugrundstück (Flurstück 189/28) und Erschließungswege (Pri-vatstraße Baienfurter Weg - Flurstück 89/26) und einem privaten Fußweg (Flurstücke 189/9 und 185/47),
  • Im Westen durch private Grünflächen (Flurstück 175/92), 
  • Im Süden durch die Privatstraße Siegfriedweg (Flurstück 185/42, 185/15).

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens ist nach § 1 Abs. 3 BauGB ist für eine neue städtebauli-che Entwicklung und Ordnung dieses Standortes erforderlich. Die Stadt Pirna nutzt diese Bauleitpla-nung, um den Übergangsbereich zwischen der Einfamilienhausbebauung im Osten (I – II Geschosse) und dem Geschosswohnungsbau am August-Röckel-Ring im Westen (IV Geschosse + Dach) mittels zeitgemäßem Städtebau auszuformen.


Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausge-legt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gege-ben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entspre-chend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-ben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.


Die Auslegung erfolgt


vom 17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023


im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:
Mo. 8:00 – 12:00 Uhr
Di. 8:00 – 19:00 Uhr
Mi. 8:00 – 12:00 Uhr
Do. 8:00 – 19:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behör-den sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntmachung) Stadtinfo > Aktuelles > Bekanntmachung > Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de B-Pläne > Planname auswählen > der blaue Button führt zu den Dokumenten. Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de Alle Bauleitpläne > Behörde, Ort > Pirna

Zu den Planunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 99 „Wohngebiet am Siegfriedweg“ gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung in der Fassung vom 07.03.2023 sowie die Anlagen: Versickerungsnachweis, Schalltechnische Untersuchung und Verkehrsuntersuchung.


Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungser-gebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.


In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.


Möhrs
Fachgruppenleiter Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Makt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 18.06.2020

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • 01 - Geltungsbereich in der Fassung vom 04.04.2022
  • 02 - Lageplan
  • 03 - Planzeichnung Teil A
  • 04 - Planzeichnung Teil A+B
  • 05 - textliche Festsetzungen Teil B
  • 06 - Begründung
  • 07 - Versickerungsnachweis
  • 08 - Schalltechnische Untersuchung
  • 09 - Verkehrsuntersuchung

Informationen

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