Bebauungsplan Stadt Pirna Erneute Beteiligung

2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 10.3 „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Wohnpark Zehista“ der Stadt Pirna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.06.2021 bis 23.07.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

In der Bekanntmachung vom 02.06.2021 gab es einen textlichen Fehler, daher wird die Bekanntmachung nochmals wiederholt.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 10.3 „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Wohnpark Zehista“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 12.04.2021 beschlossen.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10.3 „3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Wohnpark Zehista“ in der Fassung vom 12.04.2021 wird gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung öffentlich ausgelegt. Dabei gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 27/16, 27/17, 27/20, 27/21, 27/22, 27/23 und 27/24 der Gemarkung Zehista sowie eine Teilfläche des Flurstückes 27/19 (alt: 27/14) der Gemarkung Zehista.

Das Plangebiet hat eine Größe von 0,77 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • Nordwesten: von der Liebstädter Straße
  • Nordosten: durch Bebauung entlang der Liebstädter Straße (Flurstück 27/13) und einen als Grünland genutzten Hang (Teilbereich von Flurstück 27/19)
  • Südosten: durch einen als Grünland genutzten Hang
  • Südwesten: durch Bebauung entlang der Liebstädter Straße (Flurstück 27/18, 26/c und 26/10) und einen mit Böschungsgehölzen bestandenen Hang (Flurstück 26/8)

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes im Ortsteil Zehista.

Zu den Planunterlagen des 2. Entwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung in der Fassung vom 12.04.2021 sowie die Anlagen: Regelquerschnitt Planstraße A, Artenschutzprüfung/Reptilienuntersuchung, Ökologische Baubegleitung und Hydraulische Untersuchung.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB handelt, der weniger als 2 ha Grundfläche aufweist, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB angewandt.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit den dazugehörigen Anlagen öffentlich ausgelegt.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Entsprechend § 4 a Abs. 3 BauGB kann die Dauer der Auslegung bei einem geänderten Entwurf angemessen verkürzt werden.

Dabei wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (farblich hervorgehoben).

Die Auslegung erfolgt

vom 28.06.2021 bis einschließlich 23.07.2021

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr

Di.        8:00 – 19:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 19:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt unter unter https://pirna.de/stadtinfo/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen-nach-baugesetzbuch/ sowie im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.

Alle Unterlagen sind unter folgenden Links zu finden:

M ö h r s

Fachgruppenleiter

Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

Email: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 18.06.2020

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäߧ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Regelquerschnitt Planstraße A
  • Artenschutzprüfung_Reptilienuntersuchung
  • Protokoll ÖBB
  • hydraulische Untersuchung_Erläuterungsbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.